Deutsche Tageszeitung - Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall

Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall


Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall
Roller-Akku explodiert in Homeoffice: Sprung aus Fenster ist kein Arbeitsunfall / Foto: © AFP/Archiv

Ein Berliner IT-Experte, der während der Arbeitszeit im Homeoffice im ersten Stock seiner Wohnung aus dem Fenster sprang, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Denn der Sprung war eine Rettungsaktion, nachdem die Akkus seines E-Rollers in der Wohnung explodiert waren, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam am Dienstag erklärte. Es handle sich nicht um einen Arbeitsunfall.

Textgröße ändern:

Der Softwareentwickler arbeitete im Januar 2021 in seinem Wohnzimmer und war gerade in einer Telefonkonferenz, als er plötzlich Rauch bemerkte. Als er die Tür zum Flur öffnete, sah er, wie die beiden neben der Wohnungstür lagernden Akkus explodierten. Eine Stichflamme schoss hoch, es entstand viel Qualm.

Der Mann lief zum Wohnzimmerfenster und ließ sich schließlich vom Fensterbrett in den Innenhof fallen. Beim Auftreffen auf den Boden brach er sich beide Füße. Spätere Ermittlungen der Feuerwehr ergaben, dass Defekte an den Akkus den Brand auslösten. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Fenstersprung nicht als Arbeitsunfall an.

Der Mann klagte erst vor dem Berliner Sozialgericht, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte er auch vor dem Landessozialgericht. Zwar ist seine Arbeit als Softwareentwickler im Homeoffice grundsätzlich versichert, wie dieses ausführte. Der Sprung aus dem Fenster stehe aber nicht im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit.

Er habe sich erst dabei verletzt und nicht schon im Flur, als er womöglich noch sein Headset trug und in der Telefonkonferenz war. Mit dem Sprung habe er sein Leben retten wollen. Es sei vollkommen nachrangig, dass er dadurch auch seine Arbeitskraft erhalten wollte.

Die Akkus, die ihm selbst gehörten, seien nicht beruflich genutzt worden - jedenfalls nicht zum Unfallzeitpunkt. Es spielt dem Urteil zufolge keine Rolle, ob der Mann mit dem E-Roller auch zur Arbeit fuhr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht ließ zwar keine Revision zu, der Kläger kann die Zulassung aber noch beim Bundessozialgericht in Kassel beantragen.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg

In einem Mordprozess um einen tödlichen Sturz eines Vierjährigen aus einem Dachbodenfenster ist dessen psychisch kranke Mutter in Baden-Württemberg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die 46-Jährige nach Angaben einer Sprecherin wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber zugleich ihre Unterbringung in einer Fachklinik an.

Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen

Der aus der Serie "Emily in Paris" bekannte US-Schauspieler und Dramatiker Jeremy O. Harris ist laut Medienberichten in Japan wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels festgenommen worden. Harris sei Mitte November am Flughafen der Insel Okinawa mit 0,78 Gramm Gramm einer Substanz erwischt worden, die das Aufputschmittel MDMA enthielt, berichtete die "Okinawa Times" am Donnerstag. Japan gehört zu den Ländern mit den strengsten Drogen-Gesetzen der Welt, bei Drogenbesitz droht Gefängnis.

Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet

Weil sie ihrem Noch-Ehemann ein mit Blauem Eisenhut vergiftetes Essen aus Bohnen und Speck vorsetzte, sitzt eine 59-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Haft. Der Frau aus Velbert im Landkreis Mettmann wird versuchter Mord vorgeworfen, wie die Polizei in Mettmann und die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag berichteten. Ihr Ehemann, mit dem sie in Trennung lebt, überstand die Giftattacke.

Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Nach einem tödlichen Sturz einer 91-Jährigen in Berlin ist deren Sohn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in der Bundeshauptstadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Freitag als erwiesen an, dass der beim Prozessauftakt im November 64-jährige Angeklagte seine betagte Mutter geschubst hatte.

Textgröße ändern: