Deutsche Tageszeitung - Messerangriff auf Kitakinder in Aschaffenburg: Einweisung in Psychiatrie gefordert

Messerangriff auf Kitakinder in Aschaffenburg: Einweisung in Psychiatrie gefordert


Messerangriff auf Kitakinder in Aschaffenburg: Einweisung in Psychiatrie gefordert
Messerangriff auf Kitakinder in Aschaffenburg: Einweisung in Psychiatrie gefordert / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf Kitakinder in einem Park in Aschaffenburg haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie beantragt. Der 28-Jährige sei wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh am Donnerstag vor dem Landgericht der bayerischen Stadt.

Textgröße ändern:

Die Tat habe "unendliches Leid" über die Betroffenen gebracht, fügte er hinzu. Sie habe "eine ganze Stadt unmittelbar ins Herz getroffen". Bei den Opfern habe es sich um Zufallsopfer gehandelt. "Jeder von uns hätte als Opfer oder Passant mit der Tat konfrontiert sein können", sagte Bundschuh. Es sei keine zielgerichtete Tat gewesen. Sie sei keiner Radikalisierung entsprungen, sondern seiner Krankheit. Konkret handle es sich rechtlich unter anderem um Mord und versuchten Mord.

Der heute 28-Jährige leide an einer paranoiden Schizophrenie. Er sei weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit und habe eine ungünstige Prognose, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Das Urteil soll am Donnerstagmittag verkündet werden.

Der Beschuldigte soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.

Die Tat löste breites Entsetzen und politische Debatten im Wahlkampf zur Bundestagswahl aus. Der aus Afghanistan stammende 28-Jährige sollte schon 2023 abgeschoben werden, was allerdings scheiterte.

Laut Bundschuh hätte es noch mehr Opfer geben können, wenn die zunächst unbeteiligten Zeugen nicht eingegriffen hätten. Die Nebenklage schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Einige Anwältinnen und Anwälte kritisierten, dass der 28-Jährige im Vorfeld der Tat nicht abgeschoben worden war. Für Kritik sorgte auch, dass der Mann zuvor nicht dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wurde, obwohl er bereits mehrfach mit Gewalttaten aufgefallen war. Ein Anwalt nannte die Tat "feige und widerlich".

Auch der Verteidiger Jürgen Vongries beantragte vor Gericht die Unterbringung seines Mandanten. Er kritisierte ein fehlendes Zuwanderungsgesetz sowie die Instrumentalisierung der Tat von verschiedenen politischen Lagern für ihre jeweils eigenen Zwecke. Wenn der 28-Jährige abgeschoben worden wäre, wäre die Tat in Aschaffenburg nicht passiert. "Aber was wäre dann anderswo passiert?", fragte er.

Was passiert sei, sei eine "gigantische Tragödie", fügte Vongries hinzu. Zugleich widersprach er der Darstellung, dass sein Mandant mit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus "davon gekommen" wäre. "So schnell wird er nicht mehr rauskommen", sagte er.

Bereits einige Monate vor der Tat soll der Beschuldigte im August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.

Im Zusammenhang mit diesem Vorwurf verurteilte das Amtsgericht Aschaffenburg am Dienstag einen Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt in einem minderschweren Fall zu einer Bewährungshaft von fünf Monaten. Laut Urteil hatte er es versäumt, nach dem Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft Ermittlungen gegen den heute 28-Jährigen einzuleiten.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: