Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 eingeführt werden

Bundesregierung: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 eingeführt werden


Bundesregierung: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 eingeführt werden
Bundesregierung: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 eingeführt werden / Foto: © AFP

Autofahrerinnen und -fahrer sollen nach Plänen der Bundesregierung schon Ende kommenden Jahres einen digitalen Führerschein nutzen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden sollen. Ziel sei es, den nationalen Digital-Führerschein Ende 2026 bereitzustellen und damit "deutlich vor dem Einführungsdatum 2030 für den einheitlichen und EU-weit gültigen digitalen Führerschein", erklärte das Ministerium.

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Der digitale Führerschein soll über das Smartphone abrufbar sein, so dass die bisherige Karte nicht mitgeführt werden muss. Das wird laut Ministerium im Alltag etwa die Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten erleichtern. Der Gesetzentwurf enthalte "konkrete Maßnahmen, die unser tägliches Leben direkt verbessern", erklärte Schneider.

Der Entwurf sieht auch die Möglichkeit digitaler Kontrollen von Parkplätzen vor. "Vielerorts herrscht in dem personalintensiven Bereich der Parkraumüberwachung schon heute Personalmangel", erklärte das Ministerium. Mit dem Ersatz von Papier-Parkscheinen durch eine kennzeichenbasierte Kontrolle mittels Scan-Fahrzeugen gehe dies schneller und genauer. Zudem sollen Fahrzeugdaten in Datenbanken des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) künftig digital und benutzerfreundlich abzurufen sein.

Zudem wird der Handel mit sogenannten Punkten in Flensburg nach den Plänen "ausdrücklich verboten". Bei gewerblichem Punktehandel droht demnach eine hohe Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Gewerbliche Punktehändler vermitteln Menschen, die gegen Geld die Punkte von Verkehrssündern im Flensburger Register übernehmen. So wollen meist zahlungskräftige Verkehrssünder Fahrverbote oder den Führerscheinverlust umgehen.

(Y.Leyard--DTZ)

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