Deutsche Tageszeitung - Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen

Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen


Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen
Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen / Foto: © AFP/Archiv

Zehn Morde und 27 Mordversuche: Ein ehemaliger Krankenpfleger ist am Mittwoch in Aachen wegen einer Tötungsserie an hilflosen Palliativpatienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Aachener Landgericht sprach den 44-Jährigen unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig. Das "zynische Verhalten" des Angeklagten während des Prozesses habe den Hinterbliebenen wie auch dem Gericht "einiges abverlangt", sagte der Vorsitzende Richter Markus Vogt am Ende der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung.

Textgröße ändern:

Die Taten hatte der Angeklagte demnach zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 in einem Krankenhaus in Würselen bei Aachen begangen. Der Pfleger habe den oftmals hochbetagten und pflegeaufwändigen Patienten "nach eigenem Gutdünken Medikamente" gespritzt, vor allem das Beruhigungsmittel Midazolam, sagte Vogt. Die Taten geschahen während der Nachtschichten, als der Pfleger zumeist allein Dienst hatte und unbeobachtet war.

Der Angeklagte habe sich "selbst als befugt" gesehen, zu entscheiden, "ob ein Weiterleben eines Patienten sinnvoll war", sagte Vogt. Dabei habe der 44-Jährige nicht aus Mitleid gehandelt. Stattdessen habe er das Leiden der Patienten als Störung seines eigenen Wohlbefindens und Ordnungssinns wahrgenommen. Der mögliche Tod der Patienten sei ihm "gleichgültig" gewesen.

Vogt zeichnete das Bild eines narzisstisch gestörten Angeklagten, der zu echter Empathie unfähig sei. Bei seiner Arbeit habe der Pfleger "schnell und häufig gekränkt" auf vermeintlich unfaire Behandlung reagiert. Außerdem habe er sich aufgrund seiner Fachkenntnisse "durchgehend verkannt und unterschätzt" gefühlt. Die fachliche Autorität von Ärzten habe er "nicht anerkannt", sagte Vogt.

Wenn Patienten starben, habe der Angeklagte dies "als durchaus gewünschten Verlauf" empfunden. So habe dieser selbst während des Prozesses geäußert, dass er einen "hervorragenden Job" gemacht habe, wenn Patienten ruhig eingeschlafen seien. Er wollte seine Taten demnach auch als Vorbild für andere Pfleger verstanden wissen.

Dabei sei es ihm nicht in erster Linie um den Tod der Patienten gegangen, diesen habe er aber billigend in Kauf genommen, betonte Vogt. Der Angeklagte zielte darauf, dass Patienten friedlich einschliefen, wenn ihm ihr Leben nicht mehr als sinnvoll erschien – und dass er selbst "vom Zustand der Patienten nicht gestört wurde", wie Vogt sagte.

Die Medikamentengabe als solche räumte der 44-Jährige überwiegend ein. Er bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Er habe nur das Leiden der Patienten lindern wollen, indem er ihnen die Möglichkeit gegeben habe, ruhig zu schlafen.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Vogt sprach von "unwahren Schutzbehauptungen". Aufgrund seiner Fachkenntnisse sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Verabreichung der Medikamente tödlich wirken konnte. Auch die "zynischen Äußerungen" des Angeklagten über das Leid der Patienten und die Herabwürdigung der Opfer während des Prozesses bewiesen demnach sein fehlendes Mitleid. Unter anderem habe der Angeklagte nach dem Tod mehrerer Patienten geäußert, er habe "einen Lauf".

Dabei äußerte sich Vogt auch über Versäumnisse in der Klinik. Dort habe ein Klima geherrscht, das dem Treiben des Angeklagten "keinerlei Einhalt" geboten habe, obwohl Vorgesetzten die erhöhten Sterbezahlen aufgefallen seien. Im Mai 2024 hatten Kolleginnen des Pflegers aufgrund eines Verdachts Medikamente gezählt und dabei Fehlbestände festgestellt. Daraufhin wurde der Pfleger vom Dienst freigestellt. Im Sommer 2024 wurde er festgenommen.

Die Anklage forderte in ihrem Schlussplädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen 13 Morden und 24 Mordversuchen sowie eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ein lebenslanges Berufsverbot. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Rechtlich ging das Gericht in allen Fällen vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus, in vielen Fällen zudem auch von Heimtücke. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot in Pflegeberufen. Der Prozess lief seit März.

Es könnte nicht der letzte Prozess gegen den Pfleger gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Aachen prüft nach Angaben einer Sprecherin weitere Todesfälle, dazu wurden auch Leichen exhumiert. Demnach soll es nach derzeitigem Stand zu einer weiteren Anklageerhebung kommen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Mehr als 30 Tote und über 160 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen wurden bei dem Anschlag am Freitag mindestens 31 Menschen getötet, mehr als 160 weitere Menschen wurden verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Die Zahl der Todesopfer dürfte noch steigen.

Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft

Im Fall der auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen gefundenen abgetrennten Hände einer getöteten 32-Jährigen ist der verdächtige Lebensgefährte in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 41-Jährigen besteht der dringende Verdacht des Totschlags, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Bonn am Freitag mitteilten. Zuvor war der Mann aus Äthiopien ausgeliefert worden.

Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung

Wegen des für den 24. Februar geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verschiebt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz. Diese findet stattdessen am 26. Februar statt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. (Az. 2 BvE 4/23)

Mindestens 31 Tote und über 100 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag an einer schiitischen Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind am Freitag dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen gab es mindestens 31 Todesopfer - die Zahl der Toten werde vermutlich weiter steigen. Mehr als 130 weitere Menschen wurden den Angaben zufolge verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten.

Textgröße ändern: