Deutsche Tageszeitung - OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten

OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten


OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten
OVG: Früherer Rechtsextremist darf Referendariat als angehender Jurist antreten / Foto: © AFP/Archiv

Ein früherer Unterstützer der rechtsextremistischen Szene darf in Sachsen ein Referendariat als angehender Jurist antreten. Dem Mann sei kein strafbares politisches Verhalten vorzuwerfen und nur dies könne laut Gesetzeslage in Sachsen eine Verweigerung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst rechtfertigen, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 B 267/25)

Textgröße ändern:

Trotz Zweifeln an der Eignung des Antragsstellers sah sich der OVG-Senat demnach an einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen von 2022 gebunden. Danach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung des Referendariats rechtfertigen, also nur dann, wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.

Daher habe das OVG "trotz Zweifeln in der Sache" die Frage nicht anders entscheiden können, obwohl inzwischen auch das Bundesverwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung vertreten hat. Mit einem Urteil vom Oktober 2024 stellte das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines rechtsextremen Aktivisten klar, dass Rechtsreferendare sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen.

Der am OVG behandelte Fall betraf einen angehenden Juristen, der lange Zeit in rechtsextremistischen Organisationen, insbesondere in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und im Verein Ein Prozent e.V., aktiv war. Versuche, in den juristischen Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare in Sachsen aufgenommen zu werden, scheiterten zunächst vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Verwaltungsgericht Dresden.

Vor dem OVG hatte er nun aufgrund der Rechtslage Erfolg. Dem Antragsteller sei kein strafbares Verhalten vorzuwerfen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der juristische Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, ist eine zweijährige praktische Ausbildung, die auf das zweite Staatsexamen vorbereitet und für Berufe wie Richter, Staatsanwalt oder Anwalt qualifiziert.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Zwei Menschen bei Messerangriff in Solingen lebensgefährlich verletzt

Bei einem Messerangriff im nordrhein-westfälischen Solingen sind zwei Menschen lebensgefährlich verletzt worden. Ein 46-Jähriger habe bei einem Streit auf offener Straße auf einen 48-Jährigen eingestochen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Wuppertal am Mittwochabend mit. Ein 52-Jähriger, der bei dem Streit habe schlichten wollen, sei ebenfalls von dem 46-Jährigen mit dem Messer attackiert worden. Die beiden lebensgefährlich verletzten Männer seien ins Krankenhaus gebracht und operiert worden.

Streik im Westjordanland: Palästinenser protestieren gegen Israels Todesstrafe-Gesetz

Im Westjordanland haben am Mittwoch zahlreiche Menschen gegen die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser protestiert. Viele Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in dem Palästinensergebiet blieben am Mittwoch geschlossen, wie AFP-Reporter berichteten. Die Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte am Dienstag zu einem Generalstreik im Westjordanland aufgerufen.

Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallengelassen. Der zur Tatzeit 18-Jährige sei wegen einer paranoiden Schizophrenie bei den Schüssen schuldunfähig gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Mann soll nun unbefristet in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach angesichts des Urteils von einem "Schlag ins Gesicht" für alle Polizisten.

Wegen Aufrufen zu Anschlägen auf Politiker: Anklage gegen Reichsbürger erhoben

Wegen der Veröffentlichung von Todeslisten mit Namen von Politikern hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben. Der Beschuldigte habe mindestens seit Mai vergangenen Jahres im Darknet zu Anschlägen auf Menschen des öffentlichen Lebens, Politiker und Amtsträger aufgerufen, erklärte der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe.

Textgröße ändern: