Deutsche Tageszeitung - Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand

Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand


Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand / Foto: © AFP/Archiv

Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.

Textgröße ändern:

Nach Feststellungen des Gerichts ging der Beklagte von einer scharfen Waffe aus und konnte den Unterschied in der Situation nicht erkennen. Er ging demnach fälschlicherweise, allerdings unvermeidbar von einem Sachverhalt aus, bei dem die Abwehr des Angriffs mit der Machete als Notwehr gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Urteil (Az.: 10 O 368/23).

Konkret ging es in dem Prozess um einen Vorfall aus dem August 2020. Nach einer Geburtstagsfeier in Ochtendung fuhr der Kläger mit seinem Auto ein paar hundert Meter von einer Grillhütte in einen Wald hinein und wollte wenden. Auf einem angrenzenden Freizeitgrundstück befand sich der Beklagte und zerschlug mit einer Machete Holz für ein Grillfeuer.

Der Beklagte wurde auf das Auto aufmerksam und ging darauf zu, um seine Hilfe anzubieten. Aus laut Gericht nicht nachvollziehbaren Gründen nahm der Kläger das als aggressiv wahr. Er holte aus seinem Handschuhfach eine Schreckschusspistole und schoss dreimal auf den Mann. Als ein weiteres Auto hinzu kam, stieg der Kläger aus und ging zum Heck seines Fahrzeugs, wo der Beklagte Deckung gesucht hatte.

Weil er davon ausging, dass der Mann weiter auf ihn schießen könnte, schlug dieser mit der Machete mehrmals nach dem Kläger. Dabei schlug er ihm die linke Hand ab. Später wurde sie in einer Operation wieder angenäht.

Vor Gericht verlangte der Verletzte Schmerzensgeld. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beklagte mit der Machete befand sich durch die Gesamtumstände unvermeidbar in einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe, mit der auf ihn geschossen wurde, um eine Schreckschusswaffe handelte. Weil er sich unter scharfem Beschuss wähnte, geriet er in Panik und ging von einem Angriff gegen sich aus.

Seine Handlung mit der Machete war aus seiner Sicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff mit einer scharfen Pistole abzuwehren. Er musste realistischerweise befürchten, dass weiter auf ihn geschossen wird. Der Versuch, die Waffe wegzuschlagen, war aus seiner Sicht das mildeste Mittel, um zu versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Eine Flucht wäre nicht zur Abwendung der Gefahr eines möglichen weiteren Einsatzes der Schusswaffe geeignet gewesen, betonte das Gericht.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen sudanesischen Milizenführer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ali Mohammed Ali Abd-Al-Rahman habe in seiner Rolle als ranghoher Kommandeur der berüchtigten arabischen Dschandschawid-Milizen "aktiv" an mehreren Kriegsverbrechen während des Bürgerkrieges in dem nordafrikanischen Land vor zwanzig Jahren teilgenommen, befand das Haager Gericht am Dienstag.

Prozess gegen Online-Sadisten "White Tiger" beginnt am 9. Januar

Der Prozess gegen den als "White Tiger" bekannt gewordenen Online-Sadisten beginnt am 9. Januar. Das Landgericht Hamburg ließ mit Beschluss vom Montag die Anklage gegen den heute 21-Jährigen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Für die nicht öffentliche Verhandlung vor einer Jugendkammer wurden 82 Termine bis Ende 2026 angesetzt.

Vier Jahre Haft nach tödlich eskaliertem Streit in Köln

Das Landgericht Köln hat einen 62-Jährigen nach einem tödlich eskalierten Streit zu vier Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Die zuständige Kammer sah es demnach am Montag als erwiesen an, dass er im November 2011 mit dem Opfer in einen Streit geraten war.

Anleger mit angeblich lukrativer Idee von Eis mit Alkohol betrogen: Haftstrafe

Weil er zahlreiche Anleger mit einer angeblich lukrativen Idee von Eis mit Alkohol betrog, muss ein Mann aus Mönchengladbach ins Gefängnis. Das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt verhängte gegen den 61-Jährigen am Montag eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, wie ein Sprecher am Dienstag sagte. Etwa 40 Menschen wurden getäuscht.

Textgröße ändern: