Deutsche Tageszeitung - Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand

Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand


Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand / Foto: © AFP/Archiv

Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.

Textgröße ändern:

Nach Feststellungen des Gerichts ging der Beklagte von einer scharfen Waffe aus und konnte den Unterschied in der Situation nicht erkennen. Er ging demnach fälschlicherweise, allerdings unvermeidbar von einem Sachverhalt aus, bei dem die Abwehr des Angriffs mit der Machete als Notwehr gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Urteil (Az.: 10 O 368/23).

Konkret ging es in dem Prozess um einen Vorfall aus dem August 2020. Nach einer Geburtstagsfeier in Ochtendung fuhr der Kläger mit seinem Auto ein paar hundert Meter von einer Grillhütte in einen Wald hinein und wollte wenden. Auf einem angrenzenden Freizeitgrundstück befand sich der Beklagte und zerschlug mit einer Machete Holz für ein Grillfeuer.

Der Beklagte wurde auf das Auto aufmerksam und ging darauf zu, um seine Hilfe anzubieten. Aus laut Gericht nicht nachvollziehbaren Gründen nahm der Kläger das als aggressiv wahr. Er holte aus seinem Handschuhfach eine Schreckschusspistole und schoss dreimal auf den Mann. Als ein weiteres Auto hinzu kam, stieg der Kläger aus und ging zum Heck seines Fahrzeugs, wo der Beklagte Deckung gesucht hatte.

Weil er davon ausging, dass der Mann weiter auf ihn schießen könnte, schlug dieser mit der Machete mehrmals nach dem Kläger. Dabei schlug er ihm die linke Hand ab. Später wurde sie in einer Operation wieder angenäht.

Vor Gericht verlangte der Verletzte Schmerzensgeld. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beklagte mit der Machete befand sich durch die Gesamtumstände unvermeidbar in einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe, mit der auf ihn geschossen wurde, um eine Schreckschusswaffe handelte. Weil er sich unter scharfem Beschuss wähnte, geriet er in Panik und ging von einem Angriff gegen sich aus.

Seine Handlung mit der Machete war aus seiner Sicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff mit einer scharfen Pistole abzuwehren. Er musste realistischerweise befürchten, dass weiter auf ihn geschossen wird. Der Versuch, die Waffe wegzuschlagen, war aus seiner Sicht das mildeste Mittel, um zu versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Eine Flucht wäre nicht zur Abwendung der Gefahr eines möglichen weiteren Einsatzes der Schusswaffe geeignet gewesen, betonte das Gericht.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Abgetrennte Hände auf A45: Lebensgefährte von getöteter Frau in Untersuchungshaft

Im Fall der auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen gefundenen abgetrennten Hände einer getöteten 32-Jährigen ist der verdächtige Lebensgefährte in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen den 41-Jährigen besteht der dringende Verdacht des Totschlags, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Bonn am Freitag mitteilten. Zuvor war der Mann aus Äthiopien ausgeliefert worden.

Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung

Wegen des für den 24. Februar geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verschiebt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz. Diese findet stattdessen am 26. Februar statt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. (Az. 2 BvE 4/23)

Mindestens 31 Tote und über 100 Verletzte bei Anschlag auf Moschee in Islamabad

Bei einem Selbstmordanschlag an einer schiitischen Moschee in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad sind am Freitag dutzende Menschen getötet worden. Nach Angaben aus Polizeikreisen gab es mindestens 31 Todesopfer - die Zahl der Toten werde vermutlich weiter steigen. Mehr als 130 weitere Menschen wurden den Angaben zufolge verletzt. Dutzende Verletzte wurden ins größte Krankenhaus Islamabads eingeliefert, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten.

Gefahr in Spanien und Portugal durch Hochwasser und Überschwemmungen dauert an

Trotz nachlassender Regenfälle nach dem Unwetter "Leonardo" bleibt die Lage in Spanien und Portugal angespannt: Überschwemmungen, Hochwasser führende Flüsse und volle Stauseen gaben Einwohnern und Behörden am Freitag weiter Anlass zu großer Sorge. In der südspanischen Region Andalusien waren noch rund 8000 Menschen vorsorglich aus ihren Häusern evakuiert, darunter allein 1500 aus dem Gebirgsort Grazalema. Und ab Samstag wird in der Region das nächste Tief "Marta" mit heftigen Regenfällen erwartet.

Textgröße ändern: