Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade darf Demonstration nicht verhindern

Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade darf Demonstration nicht verhindern


Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade darf Demonstration nicht verhindern
Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade darf Demonstration nicht verhindern / Foto: © AFP/Archiv

Zehn Jahre nach einer Sitzblockade gegen eine Demonstration der Piusbruderschaft ist ein zu einer Geldstrafe verurteilter Teilnehmer mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwar ist auch eine Gegendemonstration mit eigenen inhaltlichen Aussagen vom Grundgesetz geschützt, wie das Gericht nach Angaben vom Donnerstag entschied. Doch durfte in dem Fall in die Versammlungsfreiheit eingegriffen werden. (Az. 1 BvR 2428/20)

Textgröße ändern:

Denn das Recht, für seine Meinung zu demonstrieren, dürfe nicht dazu dienen, Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts zu hindern, hieß es. Die Teilnehmenden der Sitzblockade hätten die Demonstration grob gestört.

Die Versammlung der Piusbrüder im April 2015 im baden-württembergischen Freiburg hatte gegen Abtreibung protestiert. Ein Zug der hundert Demonstrantinnen und Demonstranten durch die Innenstadt wurde aber von etwa 70 Menschen gestört, die sich ihnen in den Weg setzten. Die Polizei löste die Sitzblockade schließlich auf und trug die Teilnehmer weg, die Demonstration gegen Abtreibung konnte durch die Stadt ziehen.

Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Gegendemonstranten, der sich später an das Verfassungsgericht wandte, im Jahr 2019 wegen der Störung von Versammlungen und Aufzügen. Es verhängte eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 20 Euro. Das wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe später bestätigt.

Nun scheiterte der Gegendemonstrant auch vor dem Verfassungsgericht. Im Versammlungsgesetz ist festgelegt, dass erlaubte Demonstrationen nicht mittels "grober Störungen" verhindert oder gesprengt werden dürfen.

Dem Verfassungsgericht stellte sich aber die Frage, ob das auch gilt, wenn die Gegendemonstration selbst von der Versammlungsfreiheit geschützt ist - so dass der Mann also verurteilt werden durfte. Diese Frage beantwortete es mit ja.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"

Rund eine Woche nach dem schweren Waldbrand bei Hürtgenwald hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Samstagnachmittag die Gemeinde in Nordrhein-Westfalen besucht und den Einsatzkräften gedankt. Ohne die Zusammenarbeit von Feuerwehr, Bundeswehr, Technischem Hilfswerk, Land- und Forstwirtschaft wäre der Waldbrand "nicht so glimpflich ausgegangen", sagte Merz. Er sei gekommen, um allen Helferinnen und Helfern "wirklich sehr herzlich" zu danken.

Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte

Bei einem Fußball-Pokalspiel in Mannheim ist es am Freitagabend zu schweren Ausschreitungen gekommen. Dabei wurde zwischenzeitlich der Rasen gestürmt. Die Polizei musste nach eigenen Angaben "Zwang" gegen die Fans anwenden, sie setzte unter anderem berittene Beamte ein. Es hätten insgesamt 85 Menschen medizinisch versorgt werden müssen, acht davon mussten wegen der Schwere ihrer Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.

Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar

Im Streit mit der US-Justiz um Verstöße gegen die Privatsphäre von Kindern hat sich das Videoportal Tiktok zur Zahlung von 400 Millionen Dollar (gut 340 Millionen Euro) bereiterklärt. Im Gegenzug solle das entsprechende Verfahren eingestellt werden, teilte am Freitag das US-Justizministerium mit. Es handele sich um "eine der höchsten jemals erzielten Zahlungen" in einem Fall des Datenschutzes für Minderjährige im Internet.

Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

An einer schwedischen Schule ist bei einem Angriff mit einem Schwert ein Mensch getötet worden. Drei Menschen seien bei dem Angriff in der Kleinstadt Fagersta verletzt worden, sagte der örtliche Polizeichef Tommy Alriksson am Freitag. Der Angreifer wurde von der Polizei angeschossen und festgenommen. Das Motiv für den Angriff war zunächst unklar.

Textgröße ändern: