Deutsche Tageszeitung - Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf

Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf


Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf
Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf / Foto: © AFP/Archiv

Acht Monate nach tödlichen Schüssen auf den Fahrgast eines Mietwagens in Düsseldorf ist der Täter von Landgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil erging wegen Totschlags in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Zudem wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft vorbehalten.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte der inzwischen 24-Jährige am 12. März am späten Abend an einer roten Ampel in Düsseldorf den 49-jährigen Fahrgast erschossen. Er gab demnach mit einer halbautomatischen Selbstladepistole, für die er keine Erlaubnis hatte, vier Schüsse von außen durch die Fensterscheibe des haltenden Wagens ab. Das Opfer auf dem Rücksitz wurde von drei Schüssen in die Brust, einen Arm und den Rücken getroffen. Der Mann starb kurz darauf.

Nach früheren Ermittlungsangaben soll es zwischen dem Opfer und einer Menschengruppe um den Schützen zuvor an einem Hotel einen Streit um Geld gegeben haben. Die Polizei sprach von "einer Betrugstat des Verstorbenen zum Nachteil der Personengruppe".

Nach den Schüssen entkam der damals 23-Jährige laut früheren Ermittlerangaben zunächst und wurde rund zwei Wochen später im hessischen Wetzlar gefasst. Die Festnahme erfolgte, nachdem aus einer Gruppe um den Täter ein 20-Jähriger in einem Waldstück einen Mann mit einer Schusswaffe bedroht hatte.

Der Mann blieb unverletzt zurück und alarmierte die Polizei. Die vierköpfige Gruppe wurde später in einem Gebäude in einem Gewerbegebiet ausfindig gemacht und festgenommen. Der 23-jährige Verdächtige der Düsseldorfer Tat leistete dabei "erheblichen Widerstand" und wurde leicht verletzt.

Der Prozess, in dem der Angeklagte schwieg, begann am 8. September. Die Staatsanwaltschaft beantragte letztlich 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil unter anderem auf Videomitschnitte von Teilen der Tatszene, um die Vorgänge zu rekonstruieren.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Streik im Westjordanland: Palästinenser protestieren gegen Israels Todesstrafe-Gesetz

Im Westjordanland haben am Mittwoch zahlreiche Menschen gegen die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser protestiert. Viele Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in dem Palästinensergebiet blieben am Mittwoch geschlossen, wie AFP-Reporter berichteten. Die Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte am Dienstag zu einem Generalstreik im Westjordanland aufgerufen.

Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallengelassen. Der zur Tatzeit 18-Jährige sei wegen einer paranoiden Schizophrenie bei den Schüssen schuldunfähig gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Mann soll nun unbefristet in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach angesichts des Urteils von einem "Schlag ins Gesicht" für alle Polizisten.

Wegen Aufrufen zu Anschlägen auf Politiker: Anklage gegen Reichsbürger erhoben

Wegen der Veröffentlichung von Todeslisten mit Namen von Politikern hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben. Der Beschuldigte habe mindestens seit Mai vergangenen Jahres im Darknet zu Anschlägen auf Menschen des öffentlichen Lebens, Politiker und Amtsträger aufgerufen, erklärte der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Missbrauchs für Priester: Tat auf Oktoberfest

Das Landgericht München I hat in einem Missbrauchsprozess den katholischen Pater Piotr. M. am Mittwoch zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er soll nach einem Oktoberfestbesuch zwei volltrunkene Jugendliche aus seiner Gemeinde zu vergewaltigen versucht haben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht verurteilte den Geistlichen wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und dem Besitz jugendpornografischer Inhalte.

Textgröße ändern: