Deutsche Tageszeitung - Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD

Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD


Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD
Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD / Foto: © AFP/Archiv

Der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme hat mit Äußerungen über die AfD in einem Zeitungsinterview teils gegen geltende rechtliche Vorgaben verstoßen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der niedersächsischen Stadt am Montag laut einer Mitteilung. Kühme verstieß demnach mit seinen Äußerungen teilweise gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte gegen die Polizeidirektion Oldenburg vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Textgröße ändern:

Laut Gerichtsangaben war der Polizeipräsident grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seiner Aufgaben öffentlich zu Themen der inneren Sicherheit, der Ermittlungstätigkeit der Polizei sowie zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu äußern. Diese Befugnis unterliege bei Amtsträgern aber rechtlichen Grenzen, die im konkreten Fall teils überschritten worden seien.

Kühme hatte sich in einem im August 2023 in der "Nordwest-Zeitung" erschienenen Interview über die AfD geäußert. Laut Norddeutschem Rundfunk äußerte Kühme darin, dass die AfD "zur Gefahr für die innere Sicherheit" werde, Wahrheiten verdrehe und Lügen verbreite, womit die Partei das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen manipuliere.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können bei dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.

(P.Hansen--DTZ)

Empfohlen

Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

An einer schwedischen Schule ist bei einem Angriff mit einem Schwert ein Mensch getötet worden. Drei Menschen seien bei dem Angriff in der Kleinstadt Fagersta verletzt worden, sagte der örtliche Polizeichef Tommy Alriksson am Freitag. Der Angreifer wurde von der Polizei angeschossen und festgenommen. Das Motiv für den Angriff war zunächst unklar.

Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule

An einer schwedischen Schule sind bei einem Angriff mit einem Schwert mindestens drei Menschen verletzt worden. Wie die Behörden der Kleinstadt Fagersta am Freitag mitteilten, drang ein mit einem Schwert bewaffneter Angreifer in die Brinell-Schule der Stadt ein und verletzte dort mehrere Menschen. Medienberichten zufolge wurde er von der Polizei angeschossen und festgenommen. Das Motiv für den Angriff war zunächst unklar.

Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland

Nach dem Fund eines Waffenlagers in einem Wald bei Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von einem geplanten Anschlag aus. Das sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag in Berlin. Nach AFP-Informationen steht im Zusammenhang mit dem Waffenfund ein Ukrainer in Rumänien unter Verdacht. Er soll im Auftrag Russlands mit einem weiteren Ukrainer Sabotageakte geplant haben.

Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden

Auch im Saarland dürfen Daten aus Blitzern ohne Speicherung der Rohmessdaten verwertet werden. Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes werde durch eine höherrangige Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt, wie das Saarländische Oberlandesgericht am Freitag in Saarbrücken mitteilte. Temposünder können im Saarland nun trotz Widerspruchs auch dann verurteilt werden, wenn das Messsystem keine Rohdaten speichert. (Az.: 1 Ss (OWi) 112/24)

Textgröße ändern: