Deutsche Tageszeitung - Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen

Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen


Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen
Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Münchner Zahnarzt ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, von einem Patienten Schadenersatz für einen kaputten Behandlungsstuhl zu bekommen. Der Patient bewegte sich auf dem Stuhl, um es sich bequemer zu machen, wie das Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt am Montag mitteilte. Dabei war ein Knacken zu hören - der Mann durfte aber davon ausgehen, dass der Stuhl übliche Bewegungen aushält.

Textgröße ändern:

Der Zahnarzt war der Meinung, dass sein Patient durch seine Körpergröße von etwa zwei Metern und ungeschickte Bewegungen den Stuhl fahrlässig beschädigt habe. Er forderte die Reparaturkosten von 1700 Euro von ihm. Weder der Patient noch dessen Haftpflichtversicherung wollten aber zahlen.

Nun hatte der Zahnarzt auch vor Gericht keinen Erfolg. Dieses entschied, dass der Patient nicht schuld sei. Nicht einmal der Zahnarzt selbst habe vor Gericht erklären können, wie das angebliche Fehlverhalten ausgesehen habe. Das schon im August gefällte Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

14-Jähriger an See in Dormagen getötet: Kind als Tatverdächtiger ermittelt

Nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einem 14-Jährigen in Dormagen in Nordrhein-Westfalen ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden. Es handle sich um ein Kind, teilte die Polizei in Neuss am Freitag mit. Weitere Angaben zum Alter machten die Ermittler vor diesem Hintergrund bewusst nicht. Auch zu den konkreten Tatumständen würden sich die Behörden nicht äußern, hieß es.

Sicherheitspolitiker fordern deutsche Ermittlungen zum Fall Epstein

Mehrere Sicherheitspolitiker im Bundestag haben eine systematische Auswertung der neu veröffentlichten US-Unterlagen zum Fall des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein durch deutsche Staatsanwaltschaften gefordert. Die deutschen Behörden sollten sich "die Epstein-Akten genau anschauen und gegebenenfalls amerikanische Behörden nach weiteren Informationen anfragen", sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.

Überschwemmungen in Portugal werfen Schatten auf Präsidentenstichwahl

Die schweren Überschwemmungen in Portugal werfen einen Schatten auf die für Sonntag geplante zweite Runde der Präsidentschaftswahl in dem Land. Die besonders von dem Hochwasser infolge des Sturmtiefs "Leonardo" betroffene Gemeinde Alcácer do Sal beschloss am Donnerstag, den Termin für die Stichwahl um eine Woche zu verschieben. Der rechtspopulistische Präsidentschaftskandidat André Ventura forderte gar eine landesweite Verschiebung der Stichwahl. Starke Winde und Niederschläge sollen noch bis Samstag über die Iberische Halbinsel ziehen.

Textgröße ändern: