Deutsche Tageszeitung - Getöteter Polizist im Saarland: Mordanklage gegen 18-Jährigen erhoben

Getöteter Polizist im Saarland: Mordanklage gegen 18-Jährigen erhoben


Getöteter Polizist im Saarland: Mordanklage gegen 18-Jährigen erhoben
Getöteter Polizist im Saarland: Mordanklage gegen 18-Jährigen erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Rund drei Monate nach der Tötung eines Polizisten im saarländischen Völklingen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen einen 18-Jährigen erhoben. Ihm wird Mord vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht, der Mordlust und der grausamen Begehungsweise seien verwirklicht. Der Mann wird darüber hinaus unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

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Der 18-Jährige hatte laut Anklage am 21. August in Völklingen eine Tankstelle überfallen. Auf der Flucht mit rund 600 Euro Beute wurde er von einer Polizeistreife gestellt. Es kam zu einem Gerangel, wobei der Mann an die Dienstwaffe eines Kommissaranwärters gelangte. Zeitgleich schoss der später getötete Polizist mit einem Taser auf den Angeklagten.

Dies blieb aus unklaren Gründen wirkungslos. Der 18-Jährige soll mit der Dienstwaffe dann mehrmals auf den Polizisten und den Kommissaranwärter geschossen haben. Der Polizist wurde getroffen und ging verletzt zu Boden. Der Anwärter wurde an der Schutzweste getroffen und ebenfalls verletzt.

Grund für die Schüsse war laut Anklage, die Festnahme wegen des vorangegangenen Überfalls auf die Tankstelle zu verhindern. Der 18-Jährige soll weiter auf den bereits am Boden liegenden Polizisten geschossen haben.

Da dies zur Ermöglichung der unerkannten Flucht gar nicht mehr nötig war, geht die Anklage vom Mordmerkmal der Mordlust aus. Der getötete Polizist wurde insgesamt von sechs Kugeln getroffen und erlag seinen Verletzungen.

Als eine weitere Streife zur Verstärkung eintraf, kam es zu einem Schusswechsel zwischen dem 18-Jährigen und einem weiteren Beamten. Der Angeklagte wurde dabei zweimal getroffen und verletzt.

Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken. In dem Verfahren soll es auch um den Vorbehalt einer möglichen Sicherungsverwahrung gehen. Der 18-Jährige äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

(W.Uljanov--DTZ)

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