Deutsche Tageszeitung - Messerangriff an Hamburger Hauptbahnhof: Sicherungsverfahren begonnen

Messerangriff an Hamburger Hauptbahnhof: Sicherungsverfahren begonnen


Messerangriff an Hamburger Hauptbahnhof: Sicherungsverfahren begonnen
Messerangriff an Hamburger Hauptbahnhof: Sicherungsverfahren begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Rund sechs Monate nach einem Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof mit 15 teils lebensgefährlich Verletzten hat das Sicherungsverfahren gegen die mutmaßlich psychisch kranke Angeklagte begonnen. Verhandelt wird seit Dienstag vor dem Landgericht Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ziel des Sicherungsverfahrens ist eine dauerhafte Unterbringung der Beschuldigten in der Psychiatrie.

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Die 39-Jährige leidet der Staatsanwaltschaft zufolge "an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie". Sie sei daher als schuldunfähig einzustufen. Rechtlich werden der Beschuldigten versuchter Totschlag in 21 Fällen und mehrfache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Für den Prozess sind bislang Termine bis Ende Januar festgelegt.

Die Frau soll am 23. Mai an einem Bahnsteig im Hamburger Hauptbahnhof ohne Vorwarnung mit einem Gemüsemesser wahllos auf wartende Reisende eingestochen haben, bevor sie von Zeugen gestoppt wurde. 15 Menschen wurden der Staatsanwaltschaft zufolge teils erheblich verletzt. Nach früheren Behördenangaben schwebten vier davon zwischenzeitlich in Lebensgefahr.

Die zur Tatzeit ohne festen Wohnsitz lebende Frau wurde bereits kurz nach dem Vorfall als psychisch krank eingestuft und vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Staatsanwaltschaft zufolge bestätigte ein Expertenbegutachtung inzwischen eine mutmaßlich vollständig aufgehobene Einsichtsfähigkeit. Sie beantragte daher ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Psychiatrieeinweisung.

Einbezogen werden soll dabei auch ein mutmaßlicher Scherenangriff der Beschuldigten auf ihren Vater etwa fünf Monate vor der Messerattacke am Hauptbahnhof. Dieses Verfahren wurde zunächst von der Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Lübeck geführt, aber später nach Hamburg abgegeben. Der Vater erlitt laut Hamburger Staatsanwaltschaft mehrere Stichverletzungen. Er überlebte, weil die Mutter der Frau eingriff.

(P.Hansen--DTZ)

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