Deutsche Tageszeitung - Cannabis-Teillegalisierung: Unions-Ministerien sehen dringenden Reformbedarf

Cannabis-Teillegalisierung: Unions-Ministerien sehen dringenden Reformbedarf


Cannabis-Teillegalisierung: Unions-Ministerien sehen dringenden Reformbedarf
Cannabis-Teillegalisierung: Unions-Ministerien sehen dringenden Reformbedarf / Foto: © AFP

Zwei Jahre nach der Teil-Legalisierung von Cannabis sehen unionsgeführte Bundesministerien dringenden Reformbedarf. In einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Erklärung kritisierten die Ministerien für Inneres, Gesundheit und Familie das unter der Ampel-Regierung beschlossene Gesetz als Fehler. Sie verwiesen unter anderem auf einen Rückgang der Suchtprävention bei jungen Menschen, "Wildwuchs" an Angeboten im Internet und einen Boom auf dem Schwarzmarkt.

Textgröße ändern:

Die damalige Ampel-Regierung hatte Cannabis zum 1. April 2024 teillegalisiert: Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seitdem erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Mit der Teillegalisierung sollte unter anderem der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Die wissenschaftliche Evaluierung des Cannabis-Gesetzes ist in diesem selbst festgeschrieben. Die Befunde sollen dazu dienen, das Gesetz bei Bedarf nachzubessern.

Ein am Mittwoch vorgelegter Zwischenbericht ist der zweite dieser Art. Demnach gibt es zwar keinen erkennbaren Anstieg des Cannabis-Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte. Die beauftragten Wissenschaftler sehen allerdings auch eine Reihe von Problemen - etwa wachsende Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung am Schwarzmarkt sowie einen Rückgang der Suchtprävention bei jungen Leuten. Auch berge die kräftig wachsende Verschreibung von Medizinalcannabis mit hohem Wirkstoffgehalt "ein erhöhtes Gesundheitsrisiko" wegen der Gefahr psychischer Folgewirkungen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken als "Fehler". So gingen die Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, stark zurück, erklärte Warken. Zudem sei "die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken ein zunehmendes Problem". Im Internet herrsche "ein Wildwuchs an kaum regulierten Angeboten zum Kauf von Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt", die gezielt junge Menschen ansprechen würden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte das Cannabisgesetz einen "vollkommenen Rohrkrepierer". Es sei "jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd". Die Bedenken der Sicherheitsbehörden seien im Gesetz nicht berücksichtigt worden. Das Ergebnis seien ein boomender Schwarzmarkt und steigende Kriminalität. "Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung."

Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss beim Cannabis-Gesetz dringend nachgesteuert werden. Die Ampelregierung habe der Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen "einen Bärendienst erwiesen", erklärte die Ministerin. So sei die Zahl der Teilnehmenden an Frühinterventionsprogrammen stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger Handhabe hätten, Jugendliche dazu zu verpflichten.

Zugleich funktioniere die freiwillige Teilnahme nicht, und auch der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verlaufe schleppend. Dabei sei Frühintervention im Hinblick auf Cannabis als "Einstiegsdroge" wichtig, betonte Prien.

Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sieht insbesondere beim Medizinalcannabis "erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken". Über "dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung" sei ein großer Markt entstanden, der sich nicht an Kranke richte, sondern an Freizeitkonsumierende. "Das hat mit Medizin nichts mehr zu tun."

Jugendliche, die wegen Cannabis-Konsums auffielen, bekämen zudem heute seltener frühzeitig Beratung und Unterstützung als vor Inkrafttreten des Gesetzes, erklärte Streeck. "Wer nicht früh eingreift, lässt junge Menschen und ihr Umfeld mit dem Problem allein."

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen

Mit Raketen und Sprengvorrichtungen wollte er die Stromversorgung in drei Bundesländern sabotieren, jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen Daniel V. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Karlsruher Behörde die Ermittlungen, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Daniel V. war am Dienstag festgenommen worden. Er wird der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe verdächtigt.

9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani

Vor den New Yorker Gedenkfeiern für die Toten der Terroranschläge vom 11. September vor 25 Jahren regt sich Widerstand gegen die Teilnahme des muslimischen Bürgermeisters Zohran Mamdani. Mehr als 110.000 Menschen unterschrieben dagegen bis Donnerstag eine Online-Petition auf dem Portal change.org. Darin werden die Organisatoren der Gedenkfeier aufgerufen, Mamdani auszuladen.

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf

Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)

Textgröße ändern: