Deutsche Tageszeitung - Prozess um Folter in Syrien in Rheinland-Pfalz begonnen

Prozess um Folter in Syrien in Rheinland-Pfalz begonnen


Prozess um Folter in Syrien in Rheinland-Pfalz begonnen
Prozess um Folter in Syrien in Rheinland-Pfalz begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch ein Prozess um Folter in Syrien begonnen. Angeklagt sind fünf Männer zwischen 42 und 56 Jahren unter anderem wegen Mordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Sie sollen zwischen 2012 und 2014 Mitglieder regierungstreuer Milizen der früheren Staatsführung in Syrien beziehungsweise eines syrischen Geheimdiensts gewesen sein.

Textgröße ändern:

Vier von ihnen gehörten laut Anklage spätestens ab 2012 den bewaffneten Milizen Free Palestine Movement und Volksfront für die Befreiung Palästinas an. Diese Milizen arbeiteten mit der damaligen syrischen Führung zusammen und kontrollierten ein palästinensisch geprägtes Stadtviertel in der Hauptstadt Damaskus. Der fünfte Angeklagte war Mitglied des Geheimdiensts und beteiligte sich an der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung.

Im Juli 2012 sollen sie an der gewaltsamen Niederschlagung einer friedlichen Demonstration in Damaskus beteiligt gewesen sein. Dabei schossen sie laut Anklage gezielt auf Zivilisten. Mindestens sechs Menschen wurden dabei getötet, darunter ein 14-Jähriger. Weitere Menschen wurden verletzt.

Zudem sollen sie Zivilisten massiv körperlich misshandelt haben. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 2012 und 2014 unter anderem an Checkpoints zu dem von ihnen kontrollierten Stadtviertel. Sie schlugen ihre Opfer mit Fäusten und Gewehrkolben gegen den Kopf. Mehrere Zivilisten wurden durch die Angeklagten gefangen genommen und dem Geheimdienst übergeben. Einige davon wurden später getötet oder starben wegen der lebensfeindlichen Haftbedingungen.

Einer der Angeklagten soll während der Verteilung von Hilfsmitteln auf Zivilisten eingeschlagen haben, um zum Aushungern der Zivilbevölkerung beizutragen. Alle fünf wurden im Juli 2024 festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Bis Ende Juni wurden 40 weitere Verhandlungstage angesetzt.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Doppel-Erdbeben in Venezuela: Schwere Schäden und Panik auf den Straßen

Venezuela ist am Mittwoch von zwei heftigen Erdbeben erschüttert worden, die Häuser zum Einstürzen brachten und vielerorts Panik auslösten. Nach Angaben von Innenminister Diosdado Cabello blieb zunächst unklar, ob Menschen verletzt oder getötet wurden. Es seien aber schwere Schäden gemeldet worden. Häuser seien eingestürzt und Dächer eingebrochen. Der erste Erdstoß hatte nach Angaben der US-Erdbebenwarte USGS die Stärke 7,2. Weniger als eine Minute später folgte ein zweites Beben der Stärke 7,5.

Von Fans in aller Welt erwartet: Vorverkauf für "GTA VI" gestartet

Seit Jahren warten Fans aus aller Welt darauf - nun hat der Vorverkauf für das Videospiel "Grand Theft Auto VI" begonnen. Als erstes konnten am Donnerstagmorgen Nutzer in Neuseeland ihre Vorbestellung abgeben, so nach und nach folgten von Zeitzone zu Zeitzone die Online-Stores quer über den Globus. Auch in Deutschland können inzwischen Vorbestellungen aufgegeben werden.

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: