Deutsche Tageszeitung - Zulassung von Unkrautvernichtern darf nicht automatisch befristet verlängert werden

Zulassung von Unkrautvernichtern darf nicht automatisch befristet verlängert werden


Zulassung von Unkrautvernichtern darf nicht automatisch befristet verlängert werden
Zulassung von Unkrautvernichtern darf nicht automatisch befristet verlängert werden / Foto: © AFP/Archiv

Die Europäische Union darf die Zulassung von Unkrautvernichtern oder anderen Pflanzenschutzmitteln nicht automatisch befristet verlängern. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch auf Klagen von Umweltschützern aus verschiedenen Ländern hin, darunter Deutschland. Entscheidungen der EU-Kommission, mit denen eine interne Überprüfung solcher vorübergehender Verlängerungen abgelehnt wurde, sind demnach nichtig. (Az. T-412/22 u.a.)

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In den Fällen vom Mittwoch ging es nicht um die aktuelle Zulassung dieser Mittel. Unter anderem klagte die deutsche Aurelia Stiftung, die sich für Bienen einsetzt. Ihr ging es um Glyphosat. Ende 2023 wurde die Genehmigung für Glyphosat um zehn Jahre verlängert, darum drehte sich die Klage aber nicht. Vielmehr ging es um eine vorläufige Verlängerung im Jahr davor. Wie das Gericht beschrieb, kann die Kommission eine Zulassung befristet verlängern, wenn absehbar ist, dass sie vor der endgültigen Entscheidung ausläuft.

So war es in dem Fall. Ende 2022 verlängerte die Kommission die Genehmigung für Glyphosat vorläufig um ein Jahr. Die Stiftung beantragte, dies intern überprüfen zu lassen. Die Kommission lehnte ab. Das hätte sie nicht tun dürfen, wie das Gericht nun entschied. Bei jeder Verlängerung von Genehmigungen müsse der Einzelfall geprüft werden. Die Verlängerung dürfe weder kürzer noch länger sein als notwendig. Nicht erlaubt sind demnach kurze Verlängerungen, die bei Bedarf mehrmals erteilt werden.

Die Aurelia Stiftung klagte zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe auch grundsätzlich gegen die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung bis Ende 2033. Darüber wurde aber am Mittwoch nicht entschieden.

Es ging noch um zwei weitere Mittel, Boscalid und Dimoxystrobin - für letzteres wurde die Genehmigung schließlich nicht mehr verlängert. Auch in den Fällen gab das EU-Gericht den Umweltschützern recht.

Die französische Bienenschutzorganisation Pollinis, die in Sachen Boscalid geklagt hatte, sprach nach den Urteilen von einem "wichtigen Sieg für den Schutz der Biodiversität".

(V.Sørensen--DTZ)

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