Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit wegen Kleiner Anfrage: AfD-Abgeordneter scheitert in Karlsruhe

Rechtsstreit wegen Kleiner Anfrage: AfD-Abgeordneter scheitert in Karlsruhe


Rechtsstreit wegen Kleiner Anfrage: AfD-Abgeordneter scheitert in Karlsruhe
Rechtsstreit wegen Kleiner Anfrage: AfD-Abgeordneter scheitert in Karlsruhe / Foto: © AFP/Archiv

Ein von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter gegen die Bundesregierung angestrengter Rechtsstreit wegen einer nicht vollständig beantworteten Frage ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Er zeigte nicht ausreichend auf, dass seine Rechte verletzt sein könnten, wie das Gericht nach Angaben vom Dienstag entschied. In der Frage ging es um ein Visumsverfahren. (Az. 2 BvE 8/23)

Textgröße ändern:

Die AfD-Fraktion richtete im Mai 2023 dazu eine Kleine Anfrage an die damalige Bundesregierung. Diese verwies in ihrer Antwort unter anderem auf eine schon zuvor erteilte Antwort in anderer Sache. Keuter sah sich in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt, weil die Anfrage nicht vollständig beantwortet worden sei. Er wandte sich an das Verfassungsgericht.

Sein Antrag wurde aber nun als unzulässig verworfen. Schon der maßgebliche Sachverhalt erschließe sich nicht, erklärte das Gericht. Keuter habe die Antwort, auf die das Auswärtige Amt verwiesen habe, nicht vorgelegt oder beschrieben. Der Umfang der Antwort sei also unklar. Keuter habe nicht ausgeführt, zu welchen Punkten er weitere Informationen erwartet habe.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: