Deutsche Tageszeitung - Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern: BGH kassiert Freispruch

Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern: BGH kassiert Freispruch


Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern: BGH kassiert Freispruch
Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern: BGH kassiert Freispruch / Foto: © AFP/Archiv

Der Brand eines Flüchtlingsheims in Groß Strömkendorf in Mecklenburg-Vorpommern muss vor Gericht neu aufgerollt werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem nun bekannt gewordenen Urteil entschied, machte das Landgericht Schwerin Rechtsfehler, als es den angeklagten Feuerwehrmann freisprach. Der Freispruch wurde darum aufgehoben, eine andere Strafkammer des Landgerichts muss neu über den Fall verhandeln. (Az. 2 StR 128/25)

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Feuerwehrmann im Oktober 2022 das Reetdach des ehemaligen Hotels "Schäfereck" anzündete, das zu der Zeit als Unterkunft für Geflüchtete genutzt wurde. 14 Bewohner und drei Betreuer konnten sich unverletzt ins Freie retten, das Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder.

Die Ermittler gehen auch davon aus, dass der Mann aus einem Nachbardorf von Groß Strömkendorf schon zuvor in der Region sechs weitere Brände legte. Dabei gerieten drei kleine Waldstücke, eine Strohmiete, ein Carport und ein anderes Reetdachhaus in Brand. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Brandstiftung und schwere Brandstiftung vor und forderte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Dabei argumentierte sie mit zahlreichen Indizien, die in ihrer Summe auf den Angeklagten als Täter deuten würden. Es widerspreche zum Beispiel der Lebenserfahrung, dass der Angeklagte bei allen Bränden nur zufällig in der Nähe der Tatorte gewesen sei, kurz bevor die Feuer ausbrachen. Dies meinte die Anklage durch Mobilfunkdaten, Chatverläufe und Zeugenaussagen nachweisen zu können.

Das Gericht war von dieser Indizienkette aber nicht überzeugt. Es sprach den damals 33-Jährigen im Dezember 2023 frei. Die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin an den BGH und hatte dort Erfolg.

Der BGH bemängelte in seinem Urteil vom 24. September unter anderem, dass Aussagen des Angeklagten bei der Polizei in dem Urteil nicht vorkamen - vor Gericht hatte er geschwiegen. Die Feststellungen dazu, wo er sich aufgehalten habe, seien widersprüchlich. Das Landgericht habe zugunsten des Feuerwehrmanns Geschehnisse unterstellt, für die es keine echten Anhaltspunkte gebe.

Der Brand hatte seinerzeit bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Auf ein Schild vor dem Heim war wenige Tage vor dem Feuer ein Hakenkreuz geschmiert worden. Deshalb besuchten die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD) am Tag nach dem Feuer das Dorf. Zu diesem Zeitpunkt ermittelte die Polizei jedoch bereits wegen einer ungewöhnlichen Häufung von Brandstiftungen in der Region.

Der Feuerwehrmann wurde einen Monat nach dem Brand in Groß Strömkendorf festgenommen. Neben seiner Arbeit bei einer Werksfeuerwehr engagierte er sich bis dahin auch in der freiwilligen Feuerwehr seines Wohnorts, er war bei allen vor Gericht verhandelten Fällen bei den Löscharbeiten dabei.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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