Deutsche Tageszeitung - Prozess um tote Kinder in Koffern: Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt

Prozess um tote Kinder in Koffern: Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt


Prozess um tote Kinder in Koffern: Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt
Prozess um tote Kinder in Koffern: Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt / Foto: © POOL/AFP

Weil sie ihre beiden Kinder ermordet und deren Leichen in Koffern versteckt in einem Lagerhaus zurückgelassen hatte, ist eine Frau in Neuseeland zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Frau könne frühestens nach 17 Jahren auf Bewährung freikommen, erklärte das Gericht bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Die 45-Jährige nahm das Urteil ohne sichtbare Emotionen entgegen und saß mit gesenktem Kopf und auf den Boden geheftetem Blick auf der Anklagebank.

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Die aus Südkorea stammende Neuseeländerin hatte laut den Ermittlungen im Jahr 2018 ihren sechs Jahre alten Sohn Minu Jo und ihre acht Jahre alte Tochter Yuna Jo mit Fruchtsaft vergiftet, den sie mit einer Medikamenten-Überdosis versetzt hatte. Nach eigenen Worten wollte sie aus Trauer über den Krebs-Tod ihres Mannes anschließend Suizid begehen, dosierte das Medikament aber falsch und überlebte.

Die Frau wickelte die Leichen ihrer Kinder in Plastiksäcke und stopfte sie in zwei Koffer, die sie anschließend in einem Miets-Lagerhaus am Stadtrand von Auckland zurückließ. Dort standen die Koffer vier Jahre lang - bis eine Familie bei einer Auktion die herrenlosen Koffer ersteigerte und darin entsetzt auf die Leichen stieß.

Mit Hilfe von DNA-Analysen und weiteren Spuren konnten die Ermittler die beiden toten Kinder identifizieren und klären, wie lange sie schon tot waren und wer die Täterin war. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung konnte die Mutter schließlich in Südkorea gefasst werden, wohin sie nach dem Mord geflohen war.

Die Verteidigung der Frau hatte im Prozess argumentiert, diese sei nach dem Tod ihres Mannes in Depressionen verfallen. Sie habe ihren eigenen und den Tod ihrer Kinder als einzigen Ausweg gesehen und sei daher nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch auf das planvolle Vorgehen der Frau beim Verschwindenlassen der Leichen und bei ihrer Flucht aus Neuseeland. Das Gericht verwies in seinem Urteil vor allem auf die Schutzlosigkeit der Kinder, die die Frau getötet hatte.

(A.Stefanowych--DTZ)

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