Deutsche Tageszeitung - Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen

Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen


Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen
Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als zwei Jahre nach einem ersten Schlag gegen eine internationale Drogenhändlerbande hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen einen weiteren mutmaßlichen Beteiligten erhoben. Dem 51-Jährigen wird unter anderem banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

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Die Anklage steht im Zusammenhang mit einer Bande, die ab 2020 im Rhein-Main-Gebiet mit Kokain und Cannabis im dreistelligen Kilogrammbereich handelte. Der 51-Jährige soll als Finanzdienstleister für die Gruppe gearbeitet haben.

Laut Anklage erhielt er im September und Oktober 2024 über einen Messengerdienst Aufträge für den Erhalt und die Auszahlung von Bargeld. In an ihn geschickten Paketen befanden sich demnach bis zu 500.000 Euro. Nahezu täglich soll er sich mit Kurieren getroffen haben.

Im Tatzeitraum soll der 51-Jährige Bargeld in Höhe von über vier Millionen Euro entgegengenommen und Bargeld in Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro weitergeleitet haben. Laut Anklage wusste er, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte.

Seit Oktober 2024 sitzt er in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.

In dem Komplex gab es schon zahlreiche Verhaftungen , teils auch schon Prozesse und Urteile. Insgesamt 33 Menschen werden beschuldigt, Mitglieder oder Geschäftspartner der Gruppe gewesen zu sein. 17 davon wurden im In- und Ausland festgenommen.

Acht Mitglieder und zwei Geschäftspartner wurden bereits zu Haftstrafen von bis zu elfeinhalb Jahren verurteilt. In sieben Fällen sind die Verurteilungen bereits rechtskräftig. Weitere sieben Beschuldigte befinden sich im Ausland in Haft und wurden dort zum Teil bereits rechtskräftig verurteilt.

(V.Korablyov--DTZ)

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