Deutsche Tageszeitung - Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen

Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen


Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen
Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen / Foto: © AFP/Archiv

Die Presse hat nach einem Gerichtsurteil ein Recht darauf, von der Stiftung Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels zu erfahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in Nordrhein-Westfalen am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Geklagt hatte ein Reporter, der zu dem Schriftstück recherchierte. (Az.: 15 A 750/22)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben. Der Stiftung liegen die Namen beider Verkäufer vor, sie lehnte aber deren Herausgabe ab.

Sie hatte dies mit dem Recht auf die informationelle Selbstbestimmung des Zweitverkäufers begründet: Diesem sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Das sei aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit auch nötig.

Das Verwaltungsgericht Köln sah das damals anders und argumentierte mit dem Informationsinteresse der Presse. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie dieser Zettel mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nun und lehnte die Berufung der Stiftung ab. Das Informationsinteresse der Presse "überwiegt die Vertraulichkeitsinteressen des Zweitverkäufers und der beklagten Stiftung", hieß es in dem Urteil ebenfalls. Die Weitergabe der Informationen an die Medien sei zudem "noch nicht mit einer Veröffentlichung dieser Informationen gleichzusetzen", was wiederum in der Verantwortung des Mediums liege.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas

Rund eine Woche nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung der US-Todeskandidatin Christa Pike soll im Bundesstaat Texas ein Mann mit demselben Gift exekutiert werden. Dem verurteilten Raubmörder Jamaal Howard sollte am Mittwoch (Ortszeit) im Staatsgefängnis von Huntsville das Mittel Pentobarbital verabreicht werden, das die Atmung lähmt. Howards Anwälte verlangten unter Verweis auf den Fall Pike einen Aufschub in letzter Minute.

Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel hat Regierungschef Benjamin Netanjahu unterstrichen, dass die Verantwortlichen für ihre Taten bestraft werden. "Wir werden den Auftrag erfüllen: Wir sind hier, und wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen", verkündete der israelische Ministerpräsident laut einer Erklärung am Mittwoch. "An diesem Tag vereint sich das Volk in Gedenken an und in der Sehnsucht nach unseren Liebsten", betonte Netanjahu.

Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert

Nordrhein-westfälischen Ermittlern ist in internationaler Zusammenarbeit die Festnahme eines 28-jährigen mutmaßlichen Führungsmitglieds der russischen Hackergruppe Qilin gelungen. Bei dem Verdächtigen handle sich mutmaßlich um einen der führenden Köpfe der Gruppierung, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Der russische Staatsangehörige sei von der japanischen Polizei in Tokio nach internationalen Ermittlungen festgenommen worden und am Freitag nach Deutschland ausgeliefert worden.

Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Opfer von häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Verfahren vor Familiengerichten nicht mehr am Wohnort der Betroffenen stattfinden müssen. Stattdessen sollen sie die Wahl zwischen mehreren Gerichtsstandorten haben, um ihren aktuellen Wohnort einfacher geheim halten zu können.

Textgröße ändern: