Deutsche Tageszeitung - Betrunkenen mit Auto überrollt und wegfahren: 20-Jähriger in Essen verurteilt

Betrunkenen mit Auto überrollt und wegfahren: 20-Jähriger in Essen verurteilt


Betrunkenen mit Auto überrollt und wegfahren: 20-Jähriger in Essen verurteilt
Betrunkenen mit Auto überrollt und wegfahren: 20-Jähriger in Essen verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Weil er einen betrunkenen Mann mit seinem Auto überrollte und wegfuhr, ist ein 20-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Essen sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Außerdem entzog es ihm den Führerschein für ein Jahr.

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Laut Anklage hatten sich sowohl der 20-Jährige als auch das 46 Jahre alte Opfer vor der Tat in einem Fußballvereinsheim in Essen aufgehalten und Alkohol getrunken. Als der Angeklagte und mehrere Bekannte in sein Auto stiegen, um das Gelände zu verlassen, fragte der später Getötete, ob er mitfahren könne. Dies verneinte der 20-Jährige und forderte den Mann auf, sich vom Auto zu entfernen.

Der 46-Jährige, der laut Staatsanwaltschaft erheblich alkoholisiert war, stellte sich jedoch vor das Auto, woraufhin der Angeklagte in Schrittgeschwindigkeit auf ihn zufuhr. Auch als der Geschädigte die Hände auf die Motorhaube legte, fuhr der 20-Jährige langsam weiter. Daraufhin machte der 46-Jährige zunächst mehrere Rückwärtsschritte, stürzte aber schließlich und schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Der Angeklagte überfuhr daraufhin zweimal die Beine des Opfers.

Statt sich um den Geschädigten zu kümmern, fuhr der 20-Jährige der Anklage zufolge davon. Er rief jedoch einen Freund an und bat diesen, die Rettungskräfte zu alarmieren. Die anderen Insassen des Autos blieben zurück und leisteten erste Hilfe. Der 46-Jährige wurde notoperiert, starb jedoch zwei Tage später an einem durch den Sturz verursachten Schädel-Hirn-Trauma.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Prozess, der am Mittwoch endete, eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag. Der zur Tatzeit 19-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

(W.Budayev--DTZ)

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