Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef

Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef


Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef
Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef / Foto: © AFP/Archiv

Mit einer öffentlichen Äußerung zu mutmaßlich nicht vorhandener politischer Programmatik der AfD hat der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes einem Urteil zufolge gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das Gebot werde verletzt, wenn ein Behördenvertreter das Parteiprogramm "inhaltlich bewertet", entschied das Verwaltungsgericht Weimar am Donnerstag in einem von der Thüringer AfD angestrengten Prozess gegen Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Das habe dieser im entsprechenden Zitat jedoch getan. (Az. 8 K 1271/23 We)

Textgröße ändern:

Zwei weitere vom Landesverband der AfD monierte Äußerungen Kramers aus einem Zeitungsinterview aus dem Juni 2023 stufte das Verwaltungsgericht hingegen als rechtmäßig ein. Diese bezogen sich der zuständigen Kammer zufolge entweder gar nicht konkret auf die Partei oder waren vom Sachlichkeitsgebot gedeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage gegen eine Passage, in der Kramer mit Blick auf die Partei ausführte, diese habe "eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten". Außerdem verwies er auf eine "inhaltlich sowieso kaum vorhandene Programmatik". Damit habe der Landesverfassungsschutzchef eine inhaltliche Bewertung vorgenommen, betonte das Gericht. Als Behördenvertreter aber habe er im politischen Wettbewerb zwischen den Parteien neutral zu sein.

Thüringen gehört zu den Bundesländern, in denen der Landesverband der AfD vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wird. Geführt wird die Partei dort von dem auch bundesweit bekannten Politiker Björn Höcke. Kramer leitet den Thüringer Verfassungsschutz und ist ranghohen AfD-Vertretern ein Dorn im Auge. Jüngst nannte ihn Bundeschefin Alice Weidel öffentlich einen "schmierigen Stasi-Spitzel".

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

Prozess um bei Kontrolle zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt

Mehr als vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt am Mittwoch (09.00 Uhr) der Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon

Der Ex-Mann von Schottlands ehemaliger Regierungschefin Nicola Sturgeon und frühere Chef der Regierungspartei SNP, Peter Murrell, ist am Dienstag wegen der Veruntreuung von Parteifinanzen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Murrell hatte sich im vergangenen Monat schuldig bekannt, mehr als 400.000 Pfund (rund 464.000 Euro) der SNP veruntreut zu haben.

Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring

Bei einem dienstlichen Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring ist ein Polizist tödlich verunglückt. Der 53 Jahre alte Mann sei am Montagabend mit seinem Dienstmotorrad aus noch unklarer Ursache in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei am Dienstag im baden-württembergischen Aalen mit. Er sei dann mit einer Reifenwand kollidiert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen sei der Polizeibeamte noch vor Ort verstorben.

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: