Deutsche Tageszeitung - USA sagen UNO zwei Milliarden Dollar an humanitärer Hilfe zu

USA sagen UNO zwei Milliarden Dollar an humanitärer Hilfe zu


USA sagen UNO zwei Milliarden Dollar an humanitärer Hilfe zu
USA sagen UNO zwei Milliarden Dollar an humanitärer Hilfe zu / Foto: © AFP

Die US-Regierung hat der UNO für das kommende Jahr zwei Milliarden Dollar (etwa 1,7 Milliarden Euro) an humanitärer Hilfe zusagt. Die Zusage erfolgte am Montag in der US-Vertretung in Genf im Beisein des Leiters des UN-Büros für humanitäre Angelegenheiten (Ocha), Tom Fletcher. Die US-Hilfen fallen deutlich geringer aus als in den Jahren zuvor.

Textgröße ändern:

Die USA wollen mit ihrer Zusage die Art ihrer Unterstützung für die humanitäre Arbeit der UNO grundlegend verändern. Anstatt Zahlungen an einzelne UN-Organisationen zu leisten, werden die USA ihre Beiträge an das von Fletcher geleitete UN-Büro für humanitäre Angelegenheiten zahlen. Die US-Hilfen werden dann an 17 ausgewählte Länder, darunter die Demokratische Republik Kongo, Haiti, Myanmar, den Sudan und die Ukraine weitergeleitet.

Der Zentrale Nothilfefond der UNO, der bei neuen Notlagen oder einer raschen Verschärfung bestehender Krisen schnelle Hilfe leistet, wird ebenfalls mit US-Geldern unterstützt.

UN-Daten zufolge sind die USA nach wie vor der weltweit größte Geber humanitärer Hilfe. Jedoch sank der Betrag bereits in diesem Jahr deutlich auf 2,7 Milliarden Dollar (etwa 2,3 Milliarden Euro). 2022 waren es noch mehr als 14 Milliarden Dollar gewesen, in den beiden darauffolgenden Jahren beliefen sich die US-Hilfen auf je elf Milliarden Dollar.

Der Hilfsaufruf der UNO für das laufende Jahr in Höhe von mehr als 45 Milliarden Dollar brachte lediglich Hilfszusagen in Höhe von zwölf Milliarden Dollar ein. Die UNO konnte infolgedessen nur 98 Millionen Menschen helfen, 25 Millionen weniger als im Jahr zuvor. Entscheidend für diese Entwicklung waren die USA, die unter Präsident Donald Trump ihre Auslandshilfen deutlich reduziert haben.

Der Hilfsappell der UNO für 2026 fiel angesichts der Finanzierungslücke deutlich geringer aus. Fletcher forderte Anfang Dezember 23 Milliarden Dollar (19,7 Milliarden Euro) an Unterstützung. Das Geld werde benötigt, um 87 Millionen Menschen in Konfliktregion wie dem Gazastreifen, der Ukraine, dem Sudan, Haiti und Myanmar zu helfen.

Die UNO schätzt, dass etwa 240 Millionen Menschen weltweit, die unter Kriegen, Epidemien oder Naturkatastrophen leiden, auf Nothilfe angewiesen sind.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: