Deutsche Tageszeitung - Nord-Stream-Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft: BGH verwirft Beschwerde

Nord-Stream-Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft: BGH verwirft Beschwerde


Nord-Stream-Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft: BGH verwirft Beschwerde
Nord-Stream-Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft: BGH verwirft Beschwerde / Foto: © AFP/Archiv

Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in Deutschland bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf laut Mitteilung vom Donnerstag eine Haftbeschwerde des Beschuldigten.

Textgröße ändern:

Die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebauten Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee waren im September 2022 durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Im vergangenen August wurde der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. während eines Urlaubs in Italien festgenommen, im November wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Der 49-Jährige soll die Sabotageaktion im September 2022 koordiniert haben.

Der BGH bejahte nun den dringenden Tatverdacht einer in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftat sowie den Haftgrund der Fluchtgefahr. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte an der Sprengung der Pipelines beteiligt gewesen sei. Dadurch habe er sich wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe strafbar gemacht, erklärte der BGH.

Anders als mit der Haftbeschwerde geltend gemacht werde, könne sich der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht als Rechtfertigungsgrund berufen. Denn dieses erfasse zum einen verdecktes Handeln von Militärangehörigen nicht, zum anderen handle es sich bei den Pipelines um zivile Objekte. Der Beschluss fiel bereits im Dezember.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz bei Papst Leo XIV.

Der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, ist am Montag zum Antrittsbesuch im Vatikan von Papst Leo XIV. empfangen worden. Zentrales Thema des Gesprächs war die Verkündigung des Evangeliums und die Situation der Kirche in Deutschland, wie die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mitteilte. Bischof Wilmer habe dem Heiligen Vater zudem für das Vertrauen angesichts seiner Berufung als Bischof von Münster gedankt.

Syrischer Übergangspräsident al-Scharaa von Merz im Kanzleramt empfangen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa bei dessen Antrittsbesuch in Berlin empfangen. Merz begrüßte al-Scharaa am Montag am Bundeskanzleramt mit einem Handschlag. Geplant waren unter anderem ein Vier-Augen-Gespräch und ein Mittagessen. Im Anschluss (gegen 14.00 Uhr) wollen Merz und al-Scharaa gemeinsam vor die Presse treten.

Organisationen: Deutschland muss Unterstützung für Syrien an Bedingungen knüpfen

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Bundesregierung aufgefordert, eine Unterstützung für die syrische Übergangsregierung an konkrete Bedingungen zu knüpfen. Die Einladung des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa durch Kanzler Friedrich Merz (CDU), sei "grundsätzlich richtig", sagte am Montag in Berlin die Geschäftsführerin der deutsch-syrischen Menschenrechtsorganisation Adopt a Revolution Farhad Ahma, Sophie Bischoff. Es gehe nicht darum, ob Deutschland mit der neuen Führung in Damaskus spreche, sondern darum, dass jegliche Unterstützung "an ganz klare Bedingungen geknüpft sein sollte".

Thüringen: Erotikfilm löst Polizeieinsatz aus

Ein zu laut aufgedrehter Erotikfilm hat in Thüringen einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine Frau alarmierte am Sonntag wegen vermeintlicher Schmerzensschreie aus einer Nachbarwohnung die Beamten in Mühlhausen, wie die Landespolizeiinspektion Nordhausen am Montag mitteilte.

Textgröße ändern: