Deutsche Tageszeitung - Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen

Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen


Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen
Urteil: Autofahrerin aus Baden-Württemberg darf keinen Gesichtsschleier tragen / Foto: © AFP/Archiv

Beim Autofahren darf einem Urteil aus Baden-Württemberg zufolge kein Gesichtsschleier getragen werden. Eine muslimische Frau hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmeregel, wie der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim am Montag mitteilte. Allerdings muss das Land wegen Ermessensfehlern in der Ablehnung neu über den Antrag der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden. (Az.: 13 S 1456/24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine muslimische Frau, die beim Autofahren einen Niqab tragen wollte. Das baden-württembergische Verkehrsministerium lehnte ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ab. Dagegen ging die Frau gerichtlich vor. In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits die Klage ab.

Die Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun auch überwiegend zurück. Das Verhüllungsverbot sei verfassungsgemäß, entschieden die Richter. Es diene der Sicherheit im Straßenverkehr. Dass die Straßenverkehrsordnung dem Vorrang vor der Religionsfreiheit einräume, sei nicht zu beanstanden.

Einen Anspruch auf eine Ausnahmeregel hat die Frau nicht. Diese ist nicht zwingend zu erteilen. Allerdings muss das Ministerium neu über den Antrag der Frau entscheiden, weil es die Bedeutung der Religionsfreiheit für sie nicht ausreichend würdigte.

Zudem basierte die Ablehnung des Antrags darauf, dass das Verhüllungsverbot auch nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr sichere. Soweit diese im Straßenverkehr nötig sei, wird sie laut Urteil durch das Tragen eines Niqabs nicht beeinträchtigt.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Ätna auf Sizilien ausgebrochen - Flugverkehr in Catania zeitweise eingeschränkt

Mitten in der Urlaubszeit ist der Vulkan Ätna auf Sizilien ausgebrochen. Der größte aktive Vulkan Europas stieß am Samstag eine riesige Wolke aus Rauch und Asche aus. Am nahegelegenen Flughafen Catania wurde der Flugverkehr eingeschränkt, alle Ankünfte wurden zeitweise gestrichen. Erst am späten Nachmittag durften wieder Flugzeuge landen.

Absturz von Ultraleichtflugzeug: 72-jähriger Pilot stirbt in Baden-Württemberg

Beim Absturz eines Ultraleichtflugzeugs ist in Baden-Württemberg der 72-jährige Pilot ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Konstanz mitteilte, stürzte das Flugzeug am Samstagnachmittag in der Gemeinde Dunningen ab. Die Ursache war noch unklar. Nach bisherigen Erkenntnissen versuchte der Pilot noch in der Luft einen Gesamtrettungsschirm zu öffnen, was allerdings misslang.

Aussetzung von Lkw-Fahrverbot: BUND kritisiert Maßnahme - Industrie begrüßt sie

Die Aussetzung des Fahrverbots für Lastwagen an Sonn- und Feiertagen in ersten Bundesländern hat für gemischte Reaktionen gesorgt. Die Umweltorganisation BUND kritisierte die Maßnahme am Samstag scharf: Es sei keine Lösung, wegen des Niedrigwassers in Flüssen "den Schiffstransport jetzt durch hunderte oder tausende Lkw-Fahrten zu ersetzen", sagte Verbandschef Olaf Bandt der "Rheinischen Post". Begrüßt wurde der Schritt dagegen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Frankreich: Crémant-Lese in Burgund beginnt wegen Hitzewellen so früh wie nie

Wegen der extremen Hitze der vergangenen Wochen hat in Frankreichs berühmter Weinanbauregion Burgund die Weinlese sehr viel früher als sonst begonnen. In seiner fast 40-jährigen Tätigkeit als Winzer habe er noch nie eine so frühe Weinlese erlebt, sagte der Präsident der Produktionsvereinigung Cave de Lugny im Département Saône-et-Loire, Marc Sangoy, der Nachrichtenagentur AFP. "Die Rekorde fallen. Es geht schnell", sagte er.

Textgröße ändern: