Deutsche Tageszeitung - Internationale Drogentagung: EU-Länder müssen sich an gemeinsamen Standpunkt halten

Internationale Drogentagung: EU-Länder müssen sich an gemeinsamen Standpunkt halten


Internationale Drogentagung: EU-Länder müssen sich an gemeinsamen Standpunkt halten
Internationale Drogentagung: EU-Länder müssen sich an gemeinsamen Standpunkt halten / Foto: © AFP/Archiv

Bei internationalen Abstimmungen zur Einstufung von Drogen müssen EU-Länder sich an den vereinbarten gemeinsamen Standpunkt halten. Ungarn tat das bei einer Tagung zu Cannabis nicht und hat so gegen EU-Recht verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil vom Dienstag erklärte. Eine Klage der EU-Kommission hatte damit Erfolg. (Az. C-271/23)

Textgröße ändern:

Vor einer Tagung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen erließ der Rat der EU im November 2020 einen Beschluss zum gemeinsamen Standpunkt. Demnach sollte die Einstufung von Cannabis und verwandten Stoffen geändert werden, um so einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation zu folgen und die Stoffe besser zu erforschen. Der Vertreter Ungarns stimmte aber bei der Tagung gegen den gemeinsamen Standpunkt und gab außerdem eine Erklärung ab, die diesem Standpunkt widersprach.

Die EU-Kommission erhob Klage und bekam nun vor dem EuGH recht. Im EU-Recht wird der Begriff Droge unter Verweis auf die UNO-Übereinkommen definiert, wie der Gerichtshof ausführte. Entscheidungen über die Änderung von Einstufungen könnten sich also auf vorgesehene Strafen auswirken und so das EU-Recht verändern.

Darum sei ausschließlich die EU dafür zuständig, in solchen Fällen einen gemeinsamen Standpunkt festzulegen. Mitgliedsstaaten müssen der EU die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern, wie der EuGH ausführte. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, welche die Verwirklichung gemeinsamer Ziele gefährden könnten. Gegen diesen Grundsatz habe Ungarn verstoßen.

Außerdem habe es gegen den Grundsatz der einheitlichen völkerrechtlichen Vertretung der EU und ihrer Mitgliedstaaten verstoßen. Die Verhandlungsposition der EU sei so geschwächt worden.

Wenn der EuGH eine Vertragsverletzung feststellt, muss der betreffende Mitgliedsstaat sich daran halten. Sollte er das nicht tun, könnte die Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Nahe Flugzeugträger: USA schießen iranische Drohne im Arabischen Meer ab

Die USA haben nach Pentagon-Angaben eine iranische Drohne im Arabischen Meer abgeschossen. Die Drohne habe sich auf "aggressive" Weise dem Flugzeugträger USS "Abraham Lincoln" genähert, teilte ein Militärsprecher am Dienstag in Washington mit. Der Abschuss durch ein US-Kampfflugzeug vom Typ F-35C sei zur "Selbstverteidigung" erfolgt, um den Flugzeugträger und die Besatzung zu schützen.

Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe

Die Schweizer Gemeinde Crans-Montana spendet eine Million Schweizer Franken für die Opfer und Hinterbliebenen der verheerenden Brandkatastrophe in der Silvesternacht. "Wir sind uns bewusst, dass Geld keine Wunden heilen kann, aber wir hoffen, den von dieser Tragödie betroffenen Familien helfen und die Solidarität der Gemeinde Crans-Montana zum Ausdruck bringen zu können", erklärte am Dienstag Gemeindepräsident Nicolas Féraud.

Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros

Die französische Justiz weitet ihr Vorgehen gegen die Online-Plattform X aus: Die Behörden durchsuchten Büroräume des Unternehmens und wollen X-Eigentümer Elon Musk befragen. Musk sei für den 20. April in Paris zu einer "freiwilligen Anhörung" geladen, teilte die Staatsanwaltschaft in Paris am Dienstag mit. Ärger dräut X auch in Großbritannien, wo die Datenschutzbehörde eine Untersuchung wegen KI-generierter Pornobilder anstieß.

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys

Zwei Jahre nach dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny in einem russischen Straflager hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland wegen "rechtswidriger Inhaftierung" und "unmenschlicher Behandlung" verurteilt. Die Straßburger Richter verurteilten Russland am Dienstag zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 26.000 Euro, was voraussichtlich keine Folgen haben wird, da Russland Entscheidungen des Gerichts ignoriert.

Textgröße ändern: