Deutsche Tageszeitung - Gericht befindet Johnson & Johnson der Fahrlässigkeit für schuldig

Gericht befindet Johnson & Johnson der Fahrlässigkeit für schuldig


Gericht befindet Johnson & Johnson der Fahrlässigkeit für schuldig
Gericht befindet Johnson & Johnson der Fahrlässigkeit für schuldig / Foto: ©

Ein australisches Gericht hat den Pharma-Konzern Johnson & Johnson am Donnerstag der Fahrlässigkeit für schuldig befunden, weil er mangelhafte Beckenboden-Netzimplantate ohne ausreichende Tests oder Gesundheitshinweise auf den Markt gebracht hatte. Bundesrichterin Anna Katzmann bestätigte eine Sammelklage von mehr als tausend Australierinnen, die gegen das Unternehmen vorgehen. Johnson & Johnson drohen damit Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe.

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Die Frauen klagen über katastrophale Nebenwirkungen der Netzimplantate, die eigentlich die Beckenbodenmuskeln stärken sollen. Die Richterin schloss sich der Sicht der Klägerinnen an, wonach drei Firmen der Johnson & Johnson-Gruppe die minderwertigen Produkte ohne ausreichende klinische Tests auf den Markt gebracht und damit verbundene mögliche Gefahren heruntergespielt hatten.

"Die Risiken waren bekannt, nicht unerheblich, und konnten bedeutenden und schweren Schaden verursachen - wie der Beklagte selbst eingeräumt hat", befand Bundesrichterin Katzmann. Angebracht gewesen wäre ein "sehr viel umsichtigeres Vorgehen".

Laut den Anwälten der Klägerinnen verursachten die Implantate unter anderem Inkontinenz, Entzündungen und chronische Schmerzen. "Es war ein weiter Weg zur Gerechtigkeit für die vielen Frauen, deren Leben durch die fehlerhaften Netzimplantate zerstört wurden", sagte Rebecca Jancuaskas von der Anwaltskanzlei Shine Lawyers, die die Sammelklage eingereicht hatte.

Über die Höhe des Schadenersatzes in dem Verfahren soll im kommenden Jahr entschieden werden. Der Prozess ist nur einer von von mehreren gegen Netzimplantat-Hersteller in aller Welt. Allein in den USA sind zehntausende Klagen anhängig.

(W.Uljanov--DTZ)