
Mitarbeiter des Regionalverbands Saarbrücken wegen Korruption angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mitarbeiter des Regionalverbands Saarbrücken wegen Bestechlichkeit in elf Fällen erhoben. Der für die Bearbeitung gesetzlich vorgeschriebener Erlaubnisanträge von Bordellbetreibern zuständige Mitarbeiter soll mit einem Mitangeklagten eine Vereinbarung abgeschlossen und sich damit der Korruption schuldig gemacht haben, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag mitteilte.
Der mitangeklagte Bekannte des Mitarbeiters soll sich nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Bestechung in elf Fällen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 26 Fällen sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verantworten. Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 14. November in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage muss nun eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken entscheiden.
(A.Stefanowych--DTZ)