Deutsche Tageszeitung - Todesurteil gegen Australierin in Malaysia aufhoben

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Todesurteil gegen Australierin in Malaysia aufhoben


Todesurteil gegen Australierin in Malaysia aufhoben
Todesurteil gegen Australierin in Malaysia aufhoben / Foto: ©

Das Oberste Gericht in Malaysia hat ein Todesurteil gegen eine wegen Drogenhandels verurteilte Australierin aufgehoben. Das Bundesgericht in der Verwaltungshauptstadt Putrajaya sprach die 55-jährige Maria Elvira Pinto Exposto am Dienstag in letzter Instanz frei und ließ die Großmutter und vierfache Mutter umgehend frei. Exposto war vor fast fünf Jahren am Flughafen von Kuala Lumpur mit Drogen erwischt worden - nach eigenen Angaben wurde sie von einer Online-Bekanntschaft hinters Licht geführt.

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Exposto nahm das Urteil mit großer Erleichterung auf und küsste ihren Anwalt. "Ich danke Gott und meinen Anwälten für meine Freiheit nach fast fünf schmerzhaften Jahren im Gefängnis", erklärte sie in einer Stellungnahme, die von ihren Anwälten verbreitet wurde. Expostos Sohn Hugo ergänzte: "Alles was ich will, ist meine Mutter zurück nach Hause nach Sydney bringen - sie hat so viel verpasst."

Exposto war im Dezember 2014 am Flughafen von Kuala Lumpur festgenommen worden. Eingenäht in ihren Rucksack wurden 1,1 Kilogramm der Droge Crystal Meth gefunden. Die Frau gab an, von den Drogen nichts gewusst zu haben. Vielmehr habe ihr ein Fremder den Rucksack mitgegeben, nachdem sie nach Shanghai gereist war, um einen über eine Online-Dating-Seite kennengelernten Mann zu treffen.

Der Mann hatte angegeben, dass er Captain Daniel Smith heiße und US-Soldat sei, er hatte mit ihr eine lange Online-Romanze gepflegt. Exposto reiste schließlich nach Shanghai, um ihn persönlich kennenzulernen - aber zu einem Treffen mit Smith kam es nach ihren Angaben in der chinesischen Metropole nicht. Stattdessen habe ihr ein Fremder den Rucksack überreicht, damit sie diesen nach Melbourne mitnehme. Beim Umsteigen in Kuala Lumpur sei sie dann versehentlich zur Zollkontrolle gegangen, wo die Drogen entdeckt wurden.

In erster Instanz wurde Exposto zwar schon 2017 freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein. Im Berufungsprozess wurde die Australierin dann zum Tode verurteilt. Das Bundesgericht in Putrajaya sprach sie nun in letzter Instanz frei. Expostos Anwalt hatte vor Gericht noch einmal beteuert, dass Exposto nur eine "unschuldige Kurierin" gewesen sei. "Sie war von der Liebe berauscht, auch wenn es nur eine Online-Romanze war."

Exposto wurde nach dem Urteil noch kurz von Beamten der Einwanderungsbehörde festgehalten, konnte das Gerichtsgebäude aber danach in Begleitung ihrer Anwälte verlassen. Die Anwälte hoffen darauf, dass Exposto nun schnell ihre Ausreisepapiere erhält und das Land binnen zwei Tagen verlassen kann.

Im überwiegend muslimischen Malaysia steht auf Drogenhandel die Todesstrafe. Das gilt schon bei kleinen Mengen Rauschgift. In den Gefängnissen des südostasiatischen Landes sitzen zahlreiche zum Tod durch Erhängen verurteilte Drogendealer. Zuletzt wurden aber nur noch selten Todesurteile vollstreckt.

Im vergangenen Jahr hatte die neu gewählte Regierung ein Moratorium für die Todesstrafe verhängt. Sie hatte ursprünglich angekündigt, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, war später aber wieder davon abgerückt. Nun sollen offenbar nur obligatorische Todesurteile für einige Verbrechen abgeschafft werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

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