Deutsche Tageszeitung - Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Bonn

Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Bonn


Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Bonn
Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Michael Winterhoff in Bonn / Foto: © AFP/Archiv

Der Bestsellerautor und Kinderpsychiater Michael Winterhoff ist vom Landgericht Bonn wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten neun Monate Haft auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Er wurde wegen Körperverletzung in sieben Fällen und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Im Übrigen wurde er freigesprochen.

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Dem 71-Jährigen wurden in der Anklage 36 Taten zur Last gelegt, die er zwischen 2004 und 2021 begangen haben soll. Der Vorwurf lautete auf gefährliche Körperverletzung durch Beibringung von Gift. Der 71-Jährige bestritt die Vorwürfe in dem Verfahren.

Laut Anklage soll der Arzt Kindern und Jugendlichen ein Medikament als Dauerbehandlung verschrieben haben, ohne dass dies medizinisch angezeigt war. Dabei soll es sich um das Psychopharmakon Pipamperon beziehungsweise das entsprechende Nachahmerpräparat Dipiperon gehandelt haben.

Winterhoff soll das Medikament laut Anklage aufgrund der Diagnose "frühkindlicher Narzissmus" verordnet haben. Viele Patientinnen und Patienten sollen an Nebenwirkungen gelitten haben - etwa starke Gewichtszunahmen, Müdigkeit und Bewegungssteifigkeit. Die Sorgeberechtigten sollen den Angaben zufolge weder umfassend über Nebenwirkungen noch über die Wirkung des Medikaments aufgeklärt worden sein. Dadurch hätten sie nicht selbstbestimmt über das Medikament entscheiden können.

Durch den sedierenden Effekt des Medikaments sollten die Kinder laut Anklage für von dem Angeklagten vertretene autoritäre Erziehungsmethoden gefügig gemacht werden. Diese Erziehungsmethoden habe er den Erziehungsberechtigten empfohlen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozess eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(O.Zhukova--DTZ)

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