Deutsche Tageszeitung - Millionenstreit um Coronatests in Hessen: Zentrenbetreiber muss vorerst nicht zahlen

Millionenstreit um Coronatests in Hessen: Zentrenbetreiber muss vorerst nicht zahlen


Millionenstreit um Coronatests in Hessen: Zentrenbetreiber muss vorerst nicht zahlen
Millionenstreit um Coronatests in Hessen: Zentrenbetreiber muss vorerst nicht zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Im millionenschweren Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen und dem Betreiber vieler Zentren für Coronatests muss der Betreiber vorerst keine 56 Millionen Euro zahlen. Die Kassenärztliche Vereinigung prüfte und begründete die Voraussetzungen für die Rückforderung nicht gut genug, wie der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Freitag entschied.

Textgröße ändern:

Die Firma hatte nach Gerichtsangaben während der Pandemie von Dezember 2020 bis Februar 2023 viele Teststellen in Hessen betrieben. Wegen Auffälligkeiten bei der Dokumentation von Abrechnungen und Leistungen seien der Kassenärztlichen Vereinigung Zweifel daran gekommen, dass die abgerechneten Leistungen wirklich ordnungsgemäß erbracht wurden.

Sie forderte alle Zahlungen zurück, insgesamt 56 Millionen Euro. Dagegen wehrte sich die Firma mit einem Eilantrag und hatte vor dem Verwaltungsgericht Gießen teilweise Erfolg. Demnach sollten 25 Millionen Euro zunächst nicht gezahlt werden. Beide Seiten wandten sich mit Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof.

Dieser stellte nun fest, dass die Kassenärztliche Vereinigung nicht die vollständige Vergütung auf der Grundlage von einzelnen Dokumentations- und Abrechnungsverstößen zurückfordern durfte. Ob sie wegen einzelner Verstöße das Geld zu einem geringen Teil zurückzahlen muss, wurde in Kassel nicht entschieden.

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

Nach Besitz von Kinderpornos: Mann darf erkennungsdienstlich behandelt werden

Zur Vorbeugung weiterer Straftaten darf ein wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilter Mann laut einem Gerichtsurteil erkennungsdienstlich behandelt werden. Die polizeiliche Anordnung unter anderem zur Abnahme von Fingerabdrücken und Anfertigung von Lichtbildern war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz am Dienstag mitteilte. Der Mann war im November 2024 wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie rechtskräftig verurteilt worden.

BGH: Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes bei Drogenübergabe in München rechtskräftig

Nach einem tödlichen Streit während einer Drogenübergabe in München hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines 22-Jährigen für rechtskräftig erklärt. Wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten weitgehend zurückgewiesen. Der Mann war vom Landgericht München I im Oktober wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Erdbeben in Japan: Medien berichten über Tote in beschädigtem Einkaufszentrum

Bei dem schweren Erdbeben in Japan ist in einem Einkaufszentrum der Stadt Kashima einem Bericht des Senders TBS zufolge eine "beträchtliche Zahl" von Menschen ums Leben gekommen. Mindestens ein Mensch starb zudem in den Trümmern eines eingestürzten Hauses, wie die japanische Nachrichtenagentur Kyodo am Dienstag berichtete. Das Erdbeben der Stärke 7,1 hatte am Dienstagnachmittag (Ortszeit) die Region im Südwesten Japans erschüttert.

Tödlicher Messerangriff in Regensburger Bank: Verdächtiger vorläufig in Psychiatrie

Fünf Tage nach einem tödlichen Messerangriff auf einen Bankmitarbeiter im bayerischen Regensburg ist der 20-jährige Verdächtige wegen Hinweisen auf eine psychische Erkrankung vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg am Dienstag mit. Ein psychiatrisch-forensisches Kurzgutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass seine Schuldfähigkeit "zumindest erheblich vermindert" gewesen sei. Vollständige Schuldunfähigkeit sei denkbar.

Textgröße ändern: