Deutsche Tageszeitung - BGH bestätigt Hildesheimer Betrugsurteil um widerrufene Lastschriften weitgehend

BGH bestätigt Hildesheimer Betrugsurteil um widerrufene Lastschriften weitgehend


BGH bestätigt Hildesheimer Betrugsurteil um widerrufene Lastschriften weitgehend
BGH bestätigt Hildesheimer Betrugsurteil um widerrufene Lastschriften weitgehend / Foto: © AFP/Archiv

In einem Betrugsprozess um widerrufene Lastschriften im Zusammenhang mit Scheingeschäften mit Mobiltelefonen mit einem Millionenschaden hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil weitgehend bestätigt. Der 33-jährige Angeklagte ist damit rechtskräftig wegen Beihilfe zum Computerbetrug verurteilt, wie das Landgericht Hildesheim am Montag mitteilte. Lediglich den Schuldspruch wegen versuchten Betrugs hob der BGH auf.

Textgröße ändern:

Das Landgericht hatte den Angeklagten im Oktober 2024 zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann einem Mitbeschuldigten dabei geholfen, im Großraum Hannover Scheinfirmen aufzubauen.

Über deren Konten wurden Lastschriften im Zusammenhang mit angeblichen Geschäften mit Mobiltelefon eingereicht. Zur angeblichen Bezahlung nahmen die Angeklagten zwischen verschiedenen Firmenkonten des Netzwerks Lastschriftabbuchungen vor.

Nach dem Geldeingang wurden die Beträge dann per Eilüberweisung auf andere Konten weitergeleitet, unter anderem ins Ausland. Anschließend legten die Beteiligten Widerspruch gegen die Lastschriften ein, wodurch die Beträge auf die Ursprungskonten zurückgebucht wurden, obwohl das Geld gar nicht mehr verfügbar war.

Die Banken waren entsprechend dem Lastschriftenverfahren zur Rückbuchung verpflichtet. So entstand ein Schaden von rund 26 Millionen Euro, der später teilweise ausgeglichen werden konnte.

Der Angeklagte hatte außerdem bei einer Bank in Braunschweig einen gefälschten Scheck einer US-Bank über fünf Millionen Dollar eingereicht. Die Fälschung wurde jedoch erkannt, so dass kein Schaden entstand. Der Mann wurde deshalb wegen versuchten Betrugs verurteilt, was der BGH nun aufhob. Über diesen Vorwurf und das Strafmaß muss das Landgericht erneut entscheiden.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

ADAC-Bilanz: Mehr als 128.000 Staus auf Autobahnen in diesjährigen Sommerferien

Während den Sommerferien in Deutschland zwischen Ende Juni und Mitte September hat es mehr und etwas längere Staus gegeben. In dem Zeitraum wurden gut 128.850 Staus auf den Autobahnen gezählt, wie der ADAC am Mittwoch in München mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren das etwa acht Prozent mehr. Alle Staus zusammen ergaben demnach eine Strecke von rund 217.730 Kilometern. Die gesamte Staudauer stieg leicht um ein Prozent auf etwa 124.260 Stunden.

Zwei Tote bei Brand in Wohnhaus in Baden-Württemberg

Bei einem Brand in einem Wohnhaus im baden-württembergischen Plüderhausen sind in der Nacht zu Mittwoch zwei Menschen ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Aalen mitteilte, fanden Feuerwehrkräfte einen 81-Jährigen und eine 75-Jährige in einer Wohnung im vierten Stock des Hauses und brachten beide ins Freie. Sie starben trotz Reanimationsmaßnahmen noch am Einsatzort. Weitere Menschen wurden nicht verletzt.

DAK-Report: Große Mehrheit im Urlaub trotz Rekordhitze gut erholt

Trotz der Rekordhitze in diesem Sommer hat sich die große Mehrheit der Deutschen im Urlaub gut erholt. In einer Umfrage der Krankenkasse DAK-Gesundheit, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, bewerteten 86 Prozent den Erholungseffekt im Sommerurlaub als gut oder sehr gut. Bei knapp einem Viertel der Befragten (23 Prozent) beeinträchtigten die hohen Temperaturen allerdings die Entspannung deutlich.

Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft

Zwei Jahre nach einem Gerichtsurteil, das die Bundesrepublik zum Nachbessern im Kampf für saubere Luft verpflichtete, ist am Mittwoch (09.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Es prüft in Leipzig, ob das nationale Luftreinhalteprogramm tatsächlich teilweise verändert werden muss. Es geht um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Az. 7 C 1.25)

Textgröße ändern: