Deutsche Tageszeitung - Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld


Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld / Foto: © AFP/Archiv

Eine Ponyhalterin haftet nicht für Verletzungen einer Tierärztin, wenn ein Tier während des Einschläferns auf sie fällt. Das Umfallen des Ponys sei keine "typische Tiergefahr" gewesen, sondern allein auf die Schwerkraft während des Sterbeprozesses zurückzuführen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Montag mit. Die Tierärztin hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro verlangt.

Textgröße ändern:

Laut Gerichtsangaben schläferte die Tierärztin ein schwer krankes Shetlandpony ein. Dazu verabreichte sie dem Tier auf einem Rasenstück eine Injektion. Während des Sterbens kippte das rund 250 Kilogramm schwere Pony zur Seite und riss die Tierärztin zu Boden. Das Tier lag anschließend mit der Schulter auf ihrem Bein. In der Folge konnte die Tierärztin ihr Bein mehrere Monate nicht belasten.

Nach Auffassung des Gerichts verwirklichte sich dabei jedoch keine sogenannte Tierhalterhaftung. Voraussetzung wäre ein unberechenbares, selbstständiges Verhalten des Tiers gewesen, das seiner "tierischen Natur" entspricht. Während des Sterbeprozesses habe das Pony jedoch nicht mehr die Kraft zum Stehen gehabt und die Bewegung selbst nicht mehr steuern können.

Der entsprechende Hinweisbeschluss des OLG erfolgte Ende Januar. Die Klägerin nahm ihre Berufung daraufhin zurück. Damit wurde das vorangegangene Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom Oktober 2025 rechtskräftig.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

ADAC-Bilanz: Mehr als 128.000 Staus auf Autobahnen in diesjährigen Sommerferien

Während den Sommerferien in Deutschland zwischen Ende Juni und Mitte September hat es mehr und etwas längere Staus gegeben. In dem Zeitraum wurden gut 128.850 Staus auf den Autobahnen gezählt, wie der ADAC am Mittwoch in München mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren das etwa acht Prozent mehr. Alle Staus zusammen ergaben demnach eine Strecke von rund 217.730 Kilometern. Die gesamte Staudauer stieg leicht um ein Prozent auf etwa 124.260 Stunden.

Zwei Tote bei Brand in Wohnhaus in Baden-Württemberg

Bei einem Brand in einem Wohnhaus im baden-württembergischen Plüderhausen sind in der Nacht zu Mittwoch zwei Menschen ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Aalen mitteilte, fanden Feuerwehrkräfte einen 81-Jährigen und eine 75-Jährige in einer Wohnung im vierten Stock des Hauses und brachten beide ins Freie. Sie starben trotz Reanimationsmaßnahmen noch am Einsatzort. Weitere Menschen wurden nicht verletzt.

DAK-Report: Große Mehrheit im Urlaub trotz Rekordhitze gut erholt

Trotz der Rekordhitze in diesem Sommer hat sich die große Mehrheit der Deutschen im Urlaub gut erholt. In einer Umfrage der Krankenkasse DAK-Gesundheit, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, bewerteten 86 Prozent den Erholungseffekt im Sommerurlaub als gut oder sehr gut. Bei knapp einem Viertel der Befragten (23 Prozent) beeinträchtigten die hohen Temperaturen allerdings die Entspannung deutlich.

Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft

Zwei Jahre nach einem Gerichtsurteil, das die Bundesrepublik zum Nachbessern im Kampf für saubere Luft verpflichtete, ist am Mittwoch (09.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Es prüft in Leipzig, ob das nationale Luftreinhalteprogramm tatsächlich teilweise verändert werden muss. Es geht um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Az. 7 C 1.25)

Textgröße ändern: