Deutsche Tageszeitung - Klagen von Stadtwerken gegen Tauschgeschäft von RWE und Eon scheitern vor EuGH

Klagen von Stadtwerken gegen Tauschgeschäft von RWE und Eon scheitern vor EuGH


Klagen von Stadtwerken gegen Tauschgeschäft von RWE und Eon scheitern vor EuGH
Klagen von Stadtwerken gegen Tauschgeschäft von RWE und Eon scheitern vor EuGH / Foto: © AFP/Archiv

Die Klagen von neun deutschen Stadtwerken gegen die Übernahme der RWE-Ökostromtochter Innogy durch Eon sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Der EuGH bestätigte am Donnerstag in Luxemburg die von der EU-Kommission 2019 erteilte Genehmigung. Die beiden Energieriesen hatten im März 2018 ein großes Tauschgeschäft angekündigt. (Az. C-171/24 P u.a.)

Textgröße ändern:

Eon wurde so in erster Linie zum Strom- und Gaslieferanten und RWE vor allem zum Stromproduzenten und Großhändler. Genehmigt wurden drei Transaktionen. RWE übernahm Kraftwerke von Eon, Eon seinerseits die RWE-Ökostromtochter Innogy. RWE erwarb eine Beteiligung von 16,67 Prozent an Eon.

Elf deutsche Stadtwerke befürchteten Nachteile für den Wettbewerb. Sie fochten die erste und zweite Genehmigung vor dem Gericht der Europäischen Union an, das die Klagen aber abwies. Neun der Kläger wandten sich daraufhin an den EuGH als nächsthöhere Instanz. Auch dort hatten sie aber keinen Erfolg. Vor einem Jahr bestätigte der EuGH bereits die erste Transaktion, nun auch die zweite.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Prozess zum tödlichen Einsturz der Morandi-Brücke in Genua geht zu Ende

Fast acht Jahre nach dem tödlichen Einsturz der Morandi-Autobahnbrücke im norditalienischen Genua steht der Abschluss des Mammut-Prozesses bevor. Nach dem mehrjährigen Verfahren kündigte das Gericht in Genua am Donnerstag an, seine Urteile zu dem Unglück mit 43 Todesopfern am Nachmittag zu verkünden. Der Großteil der fast 60 Angeklagten erschien dazu nicht vor Gericht. Eine Vertreterin der Opfer-Angehörigen kritisierte das vollständige Fehlen von Schuldeingeständnissen in dem Prozess.

Nach Fund von totem Mann in Hamburger Wald: Zusammenhang mit Arbeitsunfall

Nach dem Fund eines Toten in einem Hamburger Wald vor rund vier Wochen gibt es Ermittlern zufolge wohl einen Zusammenhang zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Es wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wie die Polizei in der Hansestadt am Donnerstag mitteilte. Demnach hatte sich der Unfall Anfang Juni auf einer Baustelle im Stadtteil Wilhelmsburg ereignet. Ein 27-Jähriger erlitt bei Abrissarbeiten tödliche Verletzungen.

AfD-Veranstaltung: Empörung nach Äußerungen von Kabarettist Steimle zu Merz

Äußerungen des Kabarettisten Uwe Steimle über ein mögliches Attentat auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sorgen für Empörung. Bei einer AfD-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt hatte Steimle in Anspielung auf den Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg und mit Blick auf Merz gesagt: "Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?" Stauffenbergs Enkel warf dem Schauspieler in der "Bild"-Zeitung von Donnerstag "Geschichtsklitterung par excellence" vor. Kritik kam auch aus den Reihen der AfD.

EuGH: Google muss womöglich für Youtube-Videos von Geschäftspartner haften

Google kann in Italien womöglich für Youtube-Videos mit Glücksspielwerbung haftbar gemacht werden, die ein Geschäftspartner hochlud. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Das italienische Gericht muss aber prüfen, ob Google die Inhalte der Videos kannte. (Az. C-421/24)

Textgröße ändern: