Deutsche Tageszeitung - Jobs nur für Kirchenmitglieder: Jahrelanger Streit wird im Mai erneut verhandelt

Jobs nur für Kirchenmitglieder: Jahrelanger Streit wird im Mai erneut verhandelt


Jobs nur für Kirchenmitglieder: Jahrelanger Streit wird im Mai erneut verhandelt
Jobs nur für Kirchenmitglieder: Jahrelanger Streit wird im Mai erneut verhandelt / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt im Mai erneut über einen Fall, der mit der Kirche zusammenhängt und seit Jahren die Gerichte beschäftigt. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht hervor. Es geht um eine konfessionslose Bewerberin, die 2012 eine befristete Stelle als Referentin bei einem Werk der evangelischen Kirche nicht bekam. (Az. 8 AZR 194/25 (F))

Textgröße ändern:

Sie klagte auf Entschädigung, weil sie wegen ihrer Konfessionslosigkeit benachteiligt worden sei. Das Arbeitsgericht Berlin sprach der Frau 2013 eine Entschädigung zu. In der Berufung wies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ihre Klage aber 2014 ab. Der Fall landete beim Bundesarbeitsgericht. Dieses entschied im Oktober 2018, dass kirchliche Arbeitgeber nicht generell verlangen dürften, dass Beschäftigte Kirchenmitglieder sind. Es sprach der Klägerin eine Entschädigung zu.

Zuvor hatten die Richterinnen und Richter in Erfurt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu dem Fall und der europarechtlichen Lage befragt. Der EuGH erklärte, dass Gerichte die Einstellungspraxis der Kirchen kontrollieren können müssen. Zwar könne natürlich jede Kirche selbst über ihre Glaubensgrundsätze entscheiden. Gerichte müssten aber prüfen, ob Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, befand das BAG.

Sieben Jahre später, im September 2025, kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Urteil. Die Diakonie hatte sich an die Verfassungshüter gewandt. Diese sprachen kirchlichen Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum zu. Sie hoben die Erfurter Entscheidung auf und verwiesen den Fall an das Bundesarbeitsgericht zurück.

Am 21. Mai soll dort erneut verhandelt werden. Erst vor einer Woche hatte der EuGH erneut Fragen zum kirchlichen Arbeitsrecht aus Deutschland beantwortet. Er entschied, dass ein Kirchenaustritt allein in den meisten Fällen nicht für eine Kündigung reicht. Gerichte müssen prüfen, ob eine konkrete Kündigung trotzdem gerechtfertigt sein kann.

Auch in diesem Fall, in dem es um eine frühere Schwangerschaftsberaterin bei der Caritas geht, muss das BAG noch entscheiden. Es muss dabei abwägen zwischen den Wertvorstellungen eines religiösen Arbeitgebers und dem Interesse der Beschäftigten, nicht wegen ihrer Religion diskriminiert zu werden.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gedenken Flutkatastrophe vor fünf Jahren

Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gedenken am Dienstag der verheerenden Flutkatastrophe von vor fünf Jahren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier legt zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) in Bad Neuenahr-Ahrweiler im besonders betroffenen Ahrtal einen Kranz nieder (12.00 Uhr). Zudem spricht Steinmeier bei einer Gedenkstunde im nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf (16.00 Uhr).

Fünf Jahre Ahrtal-Katastrophe: Caritas für Neuaufstellung von Katastrophenschutz

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal fordert die Caritas von der Bundesregierung eine Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes. Deutschland sei auf einem guten Weg, es könne und müsse aber noch viel besser werden, sagte der für die Katastrophenhilfe zuständige Caritas-Vorstand Oliver Müller den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben). Nachholbedarf sieht er insbesondere beim Informationsaustausch und bei der Vorbereitung auf mögliche künftige Katastrophen.

75-Jährige in Bayern wegen Totschlags an 79-jährigem Mann in Untersuchungshaft

Wegen der mutmaßlichen Tötung eines 79 Jahre alten Manns im bayerischen Sulzheim im Landkreis Schweinfurt ist eine 75-Jährige in Untersuchungshaft genommen worden. Wie die Polizei in Würzburg am Montag mitteilte, besteht gegen die Frau der dringende Tatverdacht des Totschlags. Ein Ermittlungsrichter traf daher die Entscheidung, die Frau kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Einsturz in Novi Sad: Prozess gegen serbischen Ex-Bauminister wieder aufgenommen

Der frühere serbische Bauminister Goran Vesic muss sich wegen des Einsturzes eines Bahnhofsvordachs in der Stadt Novi Sad mit 16 Toten nun doch vor Gericht verantworten. Ein Berufungsgericht gab dem Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens durch eine frühere Instanz statt. Der Prozess gegen Vesic und fünf weitere Beschuldigte könne nun wiederaufgenommen werden, teilte das Berufungsgericht am Montag mit.

Textgröße ändern: