Deutsche Tageszeitung - Sachsen-Anhalt: Potenzielle Beweise aus Durchsuchung bei CDU-Fraktion beschlagnahmt

Sachsen-Anhalt: Potenzielle Beweise aus Durchsuchung bei CDU-Fraktion beschlagnahmt


Sachsen-Anhalt: Potenzielle Beweise aus Durchsuchung bei CDU-Fraktion beschlagnahmt
Sachsen-Anhalt: Potenzielle Beweise aus Durchsuchung bei CDU-Fraktion beschlagnahmt / Foto: © AFP/Archiv

Fast zehn Monate nach Durchsuchungen bei der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt wegen Untreueverdachts hat das Amtsgericht Magdeburg die Beschlagnahme potenzieller Beweise angeordnet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg sei die Beschlagnahme von großen Teilen der bei der Durchsuchung Anfang Juli vergangenen Jahres eingezogenen Gegenstände und Dateien angeordnet worden, teilte das Amtsgericht am Montag mit.

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Das Gericht geht demnach davon aus, dass die Gegenstände "potenzielle Beweisbedeutung" haben und deren Beschlagnahme zur weiteren Tataufklärung notwendig und verhältnismäßig sei. Dass das Landgericht Magdeburg den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts auf die Beschwerde der CDU–Landtagsfraktion hin mittlerweile als rechtswidrig aufhob, führt nach Ansicht des Amtsgerichts "im Rahmen einer Abwägung gegenüber dem bestehenden erheblichen Strafverfolgungsinteresse nicht zu einem Beschlagnahmeverbot".

Für weitere Dateien, die offenkundig in keinem Zusammenhang zu dem Ermittlungsverfahren stünden, sei die Herausgabe beziehungsweise Löschung angeordnet worden, hieß es weiter. Einer Vollstreckung des Beschlagnahmebeschlusses muss Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) noch zustimmen.

Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen zwei frühere Fraktionsvorsitzende und zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt wegen des Verdachts der Untreue. Demnach besteht der Verdacht, dass ab April 2020 unberechtigte Funktionszulagen an Fraktionsmitarbeiter ausgezahlt wurden.

Das Magdeburger Landgericht entschied zu Jahresbeginn, dass die Durchsuchungen rechtswidrig gewesen seien. Der Landtag als Gesetzgebungsorgan sei grundsätzlich vor solch einer Aktion zur Herausgabe von Unterlagen aufzufordern. Dies habe die Staatsanwaltschaft unterlassen. Über die Beschlagnahme an sich entschied das Landgericht nicht. Das tat nun das Amtsgericht, gegen dessen Entscheidung Beschwerde eingelegt werden kann.

Auch Räumlichkeiten der SPD- sowie AfD-Fraktion wurden damals durchsucht. In diesen Fällen wurde noch nicht entschieden.

(A.Nikiforov--DTZ)

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