Deutsche Tageszeitung - Nach Messerangriff: Gericht in Karlsruhe bestätigt Ausweisung von syrischem Straftäter

Nach Messerangriff: Gericht in Karlsruhe bestätigt Ausweisung von syrischem Straftäter


Nach Messerangriff: Gericht in Karlsruhe bestätigt Ausweisung von syrischem Straftäter
Nach Messerangriff: Gericht in Karlsruhe bestätigt Ausweisung von syrischem Straftäter / Foto: © AFP/Archiv

Ein Syrer, der vor zweieinhalb Jahren in Baden-Württemberg einen Mann mit einem Messer verletzte, darf ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte am Mittwoch diese Entscheidung des Regierungspräsidiums. Der Kläger sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Textgröße ändern:

Er war nach Gerichtsangaben 2015 im Alter von elf Jahren mit seinem älteren Bruder nach Deutschland gekommen und als Flüchtling anerkannt worden. Zuletzt wurde ihm eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Mitte August 2026 erteilt.

Im Oktober 2023 lockte der zu dem Zeitpunkt drogenabhängige Mann nach einem Streit einen anderen jungen Mann in den Hinterhof einer Bar und stach ihm dort mit einem Messer mehrmals in Rücken und Oberkörper. Das Opfer wurde überlebte schwer verletzt.

Im Mai 2024 verurteilte das Karlsruher Landgericht den Syrer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Es ordnete an, dass er nach Vollzug eines Teils der Strafe in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden sollte. Dort lebt er aktuell noch.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) widerrief nach der Verurteilung die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Damals stellte es jedoch noch ein Abschiebungsverbot nach Syrien fest, wie das Verwaltungsgericht ausführte.

Das Regierungspräsidium verfügte die Ausweisung des Syrers und drohte ihm die Abschiebung an für den Fall, dass das Verbot nicht mehr besteht. Es verfügte außerdem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von acht Jahren ab der Ausreise oder Abschiebung.

Dagegen klagte der Syrer vor dem Verwaltungsgericht, hatte dort jedoch nun keinen Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch die Zulassung der Berufung beantragen. Wenn die Ausweisung bestandskräftig wird, erlischt seine Aufenthaltserlaubnis, wie das Gericht ausführte.

Derzeit laufe noch das Verfahren zum Widerruf des Abschiebungsverbots gegen den Mann, welches das Bamf einleitete. Voraussichtlich werde dieses Verbot widerrufen - erst dann könne er abgeschoben werden.

Zwischen 2012 und Ende 2025 hatte es wegen des Bürgerkriegs und seiner Folgen keine Abschiebungen nach Syrien gegeben. Ende Dezember wurde erstmals seit 2011 wieder ein Straftäter nach Syrien abgeschoben. Drei weitere Abschiebungen von Straftätern fanden im Januar statt.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampfgelder aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Montag dessen Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gefordert. Er sei der "Initiator von Treffen mit hochrangigen Vertretern der libyschen Führung" gewesen, bei denen es um die Finanzierung seines Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahl 2007 gegangen sei, betonte der Staatsanwalt Damien Brunet in seinem Plädoyer am Montag in Paris. Die Forderung des Strafmaßes wird erst am Mittwoch erwartet.

Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert

In einem Berufungsprozess wegen einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist die Strafe deutlich reduziert worden. Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt änderte die erstinstanzliche Entscheidung ab und verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September zu einer Geldstrafe von 4000 verurteilt.

Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus

Ein öffentlicher Liebesakt eines Pärchens auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Ordnungshüter in der hessischen Stadt am Montag mitteilten, läuft gegen den Mann und die Frau nun außerdem ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ort des Geschehens war am Sonntag der Brockhausbrunnen.

Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck

Fast sechs Jahre nach einem von einen betrunkenen Autofahrer verursachten tödlichen Unfall sind zwei Polizisten in Schleswig-Holstein zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht in Lübeck ging nach Angaben eines Sprechers vom Montag von einer Sorgfaltspflichtverletzung aus, weil sie den späteren Unfallverursacher nach einer Kontrolle nicht an der Weiterfahrt gehindert hatten. Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sollen sie deshalb 10.800 Euro beziehungsweise 14.400 Euro bezahlen.

Textgröße ändern: