Deutsche Tageszeitung - Urlauber in Australien sollen Brandgebiete innerhalb von 48 Stunden verlassen

Urlauber in Australien sollen Brandgebiete innerhalb von 48 Stunden verlassen


Urlauber in Australien sollen Brandgebiete innerhalb von 48 Stunden verlassen
Urlauber in Australien sollen Brandgebiete innerhalb von 48 Stunden verlassen / Foto: ©

Tausende Urlauber in Australien sind von den Behörden angewiesen worden, von den Buschbränden bedrohte Gebiete im Südosten des Landes bis Samstag zu verlassen. Die Feuerwehr im Bundesstaat New South Wales wies am Donnerstag eine große Sperrzone für Touristen entlang der Küste aus. Alle Urlauber sollen innerhalb von 48 Stunden aus dieser Zone ausreisen.

Textgröße ändern:

Die Sperrzone erstreckt sich vom populären Badeort Batemans Bay über rund 200 Kilometer Richtung Süden zur Grenze des Bundesstaats Victoria. Grund für die Deklarierung der Sperrzone sind die Vorhersagen der Meteorologen für Samstag. Es werden dann eine neue Hitzewelle mit Temperaturen von über 40 Grad Celsius sowie heftige Winde erwartet. Die seit Monaten tobenden Brände könnten dadurch erneut stark angefacht werden.

Die Behörden fürchten, dass die Brände am Samstag noch schlimmer wüten könnten als am vergangenen Dienstag - dem bislang schlimmsten Tag der Feuer-Krise. Mindestens acht Menschen kamen am letzten Tag des alten Jahres durch die Flammen ums Leben.

Bereits in den vergangenen Tagen hatten die Behörden zehntausende Urlauber, die sich während der australischen Sommerferien in den den Brandgebieten aufhielten, zur Abreise aufgefordert. Auch das Auswärtige Amt appellierte an Touristen, die betroffenen Gebiete frühzeitig zu verlassen.

Allerdings war die Ausreise aus den Brandgebieten oftmals schwierig, wenn nicht gar unmöglich - weil die Feuer viele Gegenden umschlossen. Die Behörden leiteten eine großangelegte Aktion zur Rettung tausender Menschen in abgeschnittenen Orten ein. Dabei waren auch Schiffe und Flugzeuge der Armee im Einsatz. Auch ein schwimmendes Krankenhaus wurde eingesetzt, um Verletze zu versorgen, die sich an Strände gerettet hatten.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Weinstein-Prozess in New York: Verteidigung fordert Freispruch

Im Prozess gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Weinsteins Anwalt Arthur Aidala rief die Geschworenen am Dienstag in New York auf, dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" zu folgen. Der Anwalt nannte die drei Klägerinnen erneut unglaubwürdig und bezeichnete sie als "Frauen mit zerbrochenen Träumen". Sie werfen Weinstein Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor.

Französischer Polizist muss wegen Mordes von Jugendlichem vor zwei Jahren vor Gericht

Ein französischer Polizist, der 2023 in einem Vorort von Paris einen Jugendlichen erschossen hatte, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Beamten, dem Mord an dem 17-jährigen Nahel Merzouk vorgeworfen wird, könnte im zweiten oder dritten Quartel 2026 stattfinden, teilte das Gericht im Pariser Vorort Nanterre am Dienstag mit. In dem Ort hatte sich der Vorfall, der vor zwei Jahren tagelange Unruhen ausgelöst hatte, ereignet.

Anlagebetrüger erbeuten mehr als hunderttausend Euro von Mann in Bayern

Ein Mann aus Bayern ist bei einem Anlagebetrug im Internet um mindestens hunderttausend Euro gebracht worden. Er stieß Anfang des Jahres über soziale Medien auf eine Internetseite, die mit hohen Gewinnversprechen durch vermeintliche Investitionen in Kryptowährungen warb, wie die Polizei in Augsburg am Dienstag mitteilte. Über einen Messengerdienst nahm der Mann Kontakt zu angeblichen Mitarbeitern des Diensts auf.

Gericht: Kein Familiennachzug nach Erwerb von deutscher Staatsbürgerschaft

Die Eltern eines Flüchtlings haben einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Familiennachzug, wenn das Kind inzwischen deutscher Staatsbürger ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Dienstag in Berlin, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Damit änderte das OVG das Urteil eines nicht benannten Verwaltungsgerichts.

Textgröße ändern: