Deutsche Tageszeitung - Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette

Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette


Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette
Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Die wegen bewaffneter Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte angeklagte mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für 15 Jahre ins Gefängnis. Die Anklage sprach sich im Prozess gegen die 67-Jährige vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden am Mittwoch unter anderem für eine Verurteilung wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes und schweren bandenmäßigen Raubs mit Waffen aus.

Textgröße ändern:

Frühere Vorwürfe der Angeklagten und ihrer Verteidigung, es handle sich um einen aus politischen Gründen geführten Prozess, wies die Erste Staatsanwältin Annette Marquardt zurück. Die bislang von keinem Gericht rechtskräftig festgestellte mutmaßliche frühere RAF-Mitgliedschaft Klettes spiele keine Rolle. "Es interessiert mich einfach nicht, Frau Klette." Diese sei aus ihrer Sicht "einfach eine Schwerverbrecherin".

Vor Gericht steht Klette wegen einer rund 17 Jahre langen Serie von Raubüberfällen, die sie nach Auflösung der linksextremistischen RAF zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit den beiden flüchtigen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben soll. Mit der Beute soll das Trio sein Leben im Untergrund finanziert haben, um Terrorismusvorwürfe geht es dabei nicht.

Ziel waren Geldtransporter und Kassenbüros von Einkaufsmärkten in Niedersachsen, die Täter verwendeten Sturmgewehre sowie eine Panzerfaustattrappe als Drohkulisse. Bei einem Überfall im Jahr 2015 schoss ein männlicher Täter in die Fahrerkabine eines Geldtransporters, ein darin sitzender Bote blieb unverletzt. Darauf bezieht sich der Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Klette, Staub und Garweg die Raubserie in sogenannter Mittäterschaft gleichberechtigt organisierten und verübten.

Klette wurde im Februar nach jahrelanger Zielfahndung 2024 in Berlin gefasst, wo sie unter falschen Namen gelebt hatte. In ihrer Wohnung fanden Ermittler ein Waffenarsenal und zahlreiche mutmaßlich mit den Überfällen in Verbindung stehende Gegenstände - unter anderem eine Panzerfaustattrappe, diverse Maskierungen, Tatkleidung sowie detaillierte Karten und andere Aufzeichnungen zu Tatorten.

Diese Gegenstände sind neben von Klette bei der Anmietung von Wohnungen im Vorfeld der Überfälle genutzten Auweisfälschungen und DNA-Spuren aus Fluchtautos wichtige Indizien in dem Prozess. Dieser wird in etwa zwei Wochen ab 12. Mai mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt, einen Termin zur Verkündung des Urteils teilte das Gericht noch nicht mit.

Marquardt sprach von einer Raubserie mit dem Ziel möglichst hoher Beute und "mit extrem hohem Risiko für alle Beteiligten". Die Höhe der Taterträge liege bei knapp 2,4 Millionen Euro. Diese Summe soll nach dem Willen der Anklagebehörde bei Klette eingezogen werden.

Schon zu Beginn ihres Plädoyers am Dienstag kritisierte die Staatsanwältin Klettes Auftreten vor Gericht scharf. Diese hatte die Vorwürfe während des vor etwas mehr als einem Jahr begonnen Prozesses unter anderem als "Diffamierung und Hetze" bezeichnet und von einer "Jagd" der Justiz auf politische Feinde gesprochen. Ihr Leben im Untergrund bezeichnete sie als "sehr wertvolle Zeit".

Sie habe die Angeklagte in dem Verfahren als "vollkommen ich-bezogen" erlebt, fügte die Staatsanwältin am Mittwoch hinzu. Sie zeige keinerlei Reue. Auch angesichts der teils schweren psychischen Folgen für die Opfer sehe sie keinen Grund für Strafmilderungen.

Klette soll gemeinsam mit Staub und Garweg zu Beginn der 90er Jahre zur sogenannten Kommandoebene der Roten Armee Fraktion (RAF) gehört und sich an mehreren Anschlägen beteiligt haben. Die Bundesanwaltschaft klagte sie dafür inzwischen in einem separaten Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main an. Dabei geht unter anderem um Vorwürfe des vielfachen versuchten Mordes, über die Prozesseröffnung ist noch nicht entschieden.

Der RAF werden mehr als 30 Morde zur Last gelegt. Sie war seit den 70er Jahren aktiv und sah sich in einem selbsternannten Kampf gegen das kapitalistische System. Sie löste sich 1998 selbst auf. Zu ihren Opfern zählten neben ranghohen deutschen Wirtschaftsvertretern unter anderem auch Personenschützer sowie US-Soldaten.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Durchsuchungen wegen Geldwäsche in großem Stil in mehreren Bundesländern

Mit Durchsuchungen sind Ermittler gegen eine mutmaßliche Geldwäscheorgansation aus China vorgegangen. Die Ermittlungen richten sich gegen sechs Männer und drei Frauen, wie das hessische Landeskriminalamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Sie sollen mit Hilfe einer Organisation Bargeld in Millionenhöhe über ein internationales Firmengeflecht gewaschen haben. Anfang des Jahres wurden bei der Kontrolle eines Manns mehr als 1,7 Millionen Euro beschlagnahmt.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft

Das Verbot der Neonazisekte Artgemeinschaft bleibt bestehen. Die Gruppe richte sich gegen die Verfassung, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und wies die Klage gegen das Verbot ab. Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Jahr 2023 als Verein verboten. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)

Illegale Cannbisplantage in Lagerhalle entdeckt - vier Männer festgenommen

In einem Industriegebäude im nordrhein-westfälischen Remscheid haben Ermittler eine illegale Cannabisplantage entdeckt. Bei der Durchsuchung der Lagerhalle am Mittwochmorgen fanden die Beamten rund 450 Pflanzen, 850 abgeerntete Töpfe, knapp elf Kilogramm reife Ernte sowie entsprechendes Equipment, wie die Polizei in Wuppertal mitteilte.

Bekannten mit Messer getötet: Mehr als fünf Jahre Haft für 68-jährigen Zwickauer

Wegen der Tötung eines 36-jährigen Bekannten mit einem Messer ist ein Mann aus Zwickau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht in der sächsischen Stadt sprach ihn am Mittwoch des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Wegen der starken Alkoholisierung des Angeklagten ging das Gericht von einem minder schweren Fall aus.

Textgröße ändern: