Deutsche Tageszeitung - Eltern von bei Flut im Ahrtal getöteter Frau scheitern mit Klageerzwingung

Eltern von bei Flut im Ahrtal getöteter Frau scheitern mit Klageerzwingung


Eltern von bei Flut im Ahrtal getöteter Frau scheitern mit Klageerzwingung
Eltern von bei Flut im Ahrtal getöteter Frau scheitern mit Klageerzwingung / Foto: © AFP/Archiv

Gut fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz sind die Eltern einer dabei gestorbenen Frau mit einer Klageerzwingung gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Bad Neuenahr-Ahrweiler und den damaligen technischen Einsatzleiter gescheitert. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen, wie das Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Er genügte nicht den formellen Anforderungen. (Az.: 6 Ws 788/25)

Textgröße ändern:

Die Eltern der bei der Flut im Juli 2021 getöteten Frau werfen dem ehemaligen Landrat und dem technischen Einsatzleiter fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Im April 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen wegen möglicher strafrechtlich relevanter Versäumnisse ein. Die dagegen erhobenen Beschwerden wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober zurück.

Gegen diese Entscheidung gingen die Eltern der gestorbenen Frau mit einem sogenannten Klageerzwingungsantrag vor. Diesen wies das Gericht nun ab. Laut den Vorschriften muss der Antrag Tatsachenbegründungen und Beweismittel angeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche und prüfbare Sachverhaltsdarstellung, aus der sich ein Anfangsverdacht für eine Straftat entnehmen lässt.

Das Oberlandesgericht darf nicht darauf verwiesen werden, sich die maßgeblichen Tatsachen erst aus den Ermittlungsakten oder anderen Unterlagen zusammenzusuchen. Diesen Anforderungen genügte der Antrag nicht, wie die Richter entschieden. 4156 von insgesamt 4208 Seiten waren Kopien von ausgewählten Inhalten der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Eine solche Übernahme ersetze keine eigenständige Sachverhaltsdarstellung.

Auch auf den restlichen 52 Seiten fehlte es laut Beschluss an einer in sich geschlossenen Sachverhaltsdarstellung. Ausführungen zu damaligen Abläufen, Wetterprognosen oder Warnmeldungen blieben pauschal und standen im Zusammenhang mit daraus gezogenen Schlüssen der Antragsteller. Gegen den Beschluss kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.

In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatte extremer Starkregen im Juli 2021 verheerende Überschwemmungen ausgelöst. In Nordrhein-Westfalen gab es 49 Tote. In Rheinland-Pfalz kamen laut Landesregierung 136 Menschen ums Leben, ein Mensch wird noch immer vermisst.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Erste Pride-Parade in Tel Aviv seit Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023

In der israelischen Metropole Tel Aviv hat es erstmals seit dem Großangriff der Hamas-Miliz am 7. Oktober 2023 wieder eine Pride-Parade in früherer Form gegeben. Tausende Teilnehmer zogen am Freitag in bunter Aufmachung und mit lauter Musik durch die Straßen. Auf Plakaten kritisierten viele Teilnehmer die rechtsgerichtete israelische Regierung.

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Textgröße ändern: