Deutsche Tageszeitung - 4500 Euro Geldstrafe für Aktivistin in Hamburg wegen Hamas-Propaganda

4500 Euro Geldstrafe für Aktivistin in Hamburg wegen Hamas-Propaganda


4500 Euro Geldstrafe für Aktivistin in Hamburg wegen Hamas-Propaganda
4500 Euro Geldstrafe für Aktivistin in Hamburg wegen Hamas-Propaganda / Foto: © AFP/Archiv

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Aktivistin zu einer Geldstrafe von 4500 Euro wegen Hamas-Propaganda verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Angeklagt war die Frau zudem wegen Volksverhetzung. Von diesem Vorwurf wurde sie jedoch freigesprochen, weil die Äußerungen nicht dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, im Juli in einer für 24 Stunden abrufbaren Story auf Instagram einen Beitrag verbreitet zu haben, in dem mutmaßlich orthodoxe Juden eine Israel-Fahne verbrennen und ein Mensch die antiisraelische Parole "From the River to the Sea" ruft. Die Parole wurde vom Bundesinnenministerium 2023 als Kennzeichen der verbotenen Hamas eingestuft.

Zwei Tage später habe die Frau auf ihrem Facebook-Account eine Bildcollage veröffentlicht, in der die Verbrechen der Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs und die Handlungen der israelischen Armee im Gazastreifen nach dem Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 miteinander verglichen wurden. Dabei habe sie das Ausmaß der Ermordungen unter der NS-Herrschaft relativiert.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Erste Pride-Parade in Tel Aviv seit Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023

In der israelischen Metropole Tel Aviv hat es erstmals seit dem Großangriff der Hamas-Miliz am 7. Oktober 2023 wieder eine Pride-Parade in früherer Form gegeben. Tausende Teilnehmer zogen am Freitag in bunter Aufmachung und mit lauter Musik durch die Straßen. Auf Plakaten kritisierten viele Teilnehmer die rechtsgerichtete israelische Regierung.

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Textgröße ändern: