Deutsche Tageszeitung - Illegal Cannabis in Hessen angebaut: Mann muss 82.000 Euro für Strom nachzahlen

Illegal Cannabis in Hessen angebaut: Mann muss 82.000 Euro für Strom nachzahlen


Illegal Cannabis in Hessen angebaut: Mann muss 82.000 Euro für Strom nachzahlen
Illegal Cannabis in Hessen angebaut: Mann muss 82.000 Euro für Strom nachzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Weil er eine illegale Cannabisplantage betrieb und dafür Stromzähler manipulierte, muss ein Mann aus Hessen rund 82.000 Euro an Strom- und Gaskosten an ein Energieunternehmen nachzahlen. Das Unternehmen hat einen Anspruch auf Zahlung des wegen der Manipulation nicht erfassten Stromverbrauchs, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Der Stromversorger darf den Verbrauch schätzen (Az.: 3 U 89/25).

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Das Unternehmen hatte dem Mann zwischen 2019 und 2021 Strom und Gas für ein angemietetes Haus in Wetzlar geliefert. Darin baute er Marihuana an. Der Mann manipulierte den Stromzähler bewusst, indem er die Plomben des Zählers aufriss und die Drehscheibe blockierte.

Das Landgericht Limburg verurteilte ihn 2021 wegen des illegalen Drogenanbaus zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Laut Urteil erstreckte sich die Plantage auf das gesamte Haus. Das Energieunternehmen schätzte den Stromverbrauch für die zwei Jahre auf 320.000 Kilowattstunden und forderte 94.000 Euro. Der Mann schätzte seinen Stromverbrauch deutlich niedriger ein und zahlte rund 12.000 Euro.

Das Landgericht Frankfurt sprach dem Energieunternehmen in erster Instanz weitere 38.000 Euro zu. Im Übrigen wies es die Klage ab. Diese Entscheidung änderte das Oberlandesgericht ab. Das Unternehmen hat Anspruch auf eine höhere Nachzahlung. Schätzt ein Energieversorger den Stromverbrauch, muss der Kunde beweisen, dass diese Schätzung falsch ist. Die Grundlage der Schätzung konnte der Mann laut Urteil nicht erschüttern.

Neben der Nachzahlung hat das Unternehmen wegen der bewussten Umgehung und Beeinflussung der Messgeräte zudem Anspruch auf eine Vertragsstrafe. Der Kunde muss damit insgesamt rund 82.000 Euro zahlen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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