Deutsche Tageszeitung - Gericht: Mette-Marits Sohn darf bis zu Berufungsurteil in den Hausarrest

Gericht: Mette-Marits Sohn darf bis zu Berufungsurteil in den Hausarrest


Gericht: Mette-Marits Sohn darf bis zu Berufungsurteil in den Hausarrest
Gericht: Mette-Marits Sohn darf bis zu Berufungsurteil in den Hausarrest / Foto: © NTB/AFP/Archiv

Nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung darf der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit in der Zeit bis zu seinem Berufungsprozess vorerst aus dem Gefängnis in den Hausarrest wechseln. Eine elektronische Fußfessel reiche aus, um die Gefahr einer Wiederholungstat bei Marius Borg Hoiby zu bannen, entschied am Montag das Osloer Bezirksgericht. Zugleich ordnete es an, Hoibys Freiheitsentzug um vier Wochen zu verlängern.

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Laut der Gerichtsentscheidung muss Hoiby in dieser Zeit zu Hause bleiben, "es sei denn, er erhält die Genehmigung, zur Arbeit, Schule oder zu einer Behandlung zu gehen oder kranke enge Familienangehörige zu besuchen". Örtlichen Medien zufolge erwägt die Staatsanwaltschaft, Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Hoiby hatte bereits mehrfach seine Haftentlassung beantragt und damit argumentiert, dass er an der Seite seiner kranken Mutter sein wolle. Mette-Marit leidet unter einer seltenen Form der Lungen-Fibrose, die zu einer Vernarbung des Lungengewebes und dadurch zu Atemnot führt. Am 17. Juni verkündete der norwegische Palast, dass Mette-Marit eine Spender-Lunge erhalten habe und sich nun von dem Eingriff erholen müsse.

Kurz zuvor war Hoiby wegen zwei Vergewaltigungen und anderer Vergehen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 29-Jährige, der bereits im Februar inhaftiert worden war, legte Berufung gegen das Urteil ein.

Hoiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit mit Kronprinz Haakon im Jahr 2001. Der Junge war damals vier Jahre alt. Dem Königshaus gehört Hoiby nicht formell an.

(M.Dorokhin--DTZ)

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