Deutsche Tageszeitung - "Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin

"Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin


"Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin
"Wahres Blutbad": Lange Haftstrafe für 31-Jährigen wegen Messerangriffs in Berlin / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines tödlichen Angriffs auf einen Mann mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser hat das Landgericht Berlin einen 31-Jährigen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ende Januar einem 21-Jährigen nach einem geselligen Abend in der Wohnung eines Freunds schwerste Stich- und Schnittverletzungen zugefügt hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Der Angeklagte habe dem Opfer ohne erkennbaren Anlass das Messer mehrfach massiv in die linke Halsseite gestoßen und dabei unter anderem große Halsgefäße sowie die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt. Zudem habe er mehrfach auf den Brustkorb eingestochen und lebenswichtige Organe sowie Gefäße verletzt. Das 21-jährige Opfer sei verblutet. Der Vorsitzende der Kammer sprach in seiner Urteilsbegründung demnach von einem "wahren Blutbad".

Das Gericht sprach den Angeklagten des Totschlags schuldig. Er selbst bestritt die Tat. Das Motiv konnte der Kammer zufolge nicht aufgeklärt werden. Ein Mordmerkmal sei nicht festgestellt worden. Es hätten sich letztlich auch keine Nachweise finden können, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten womöglich aufgrund einer psychischen Störung vermindert oder gar aufgehoben gewesen sein könnte.

Als strafverschärfend wertete die Kammer nach Angaben der Sprecherin auch die schweren psychischen Folgen für die ebenfalls in der Wohnung anwesenden Zeugen, die zuvor noch gemeinsam mit dem Angeklagten und dem später Getöteten zu Abend gegessen und Karten gespielt hatten.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt und in ihrem Plädoyer darauf verwiesen, dass womöglich ein Wahnerleben oder ein posttraumatischer Flashback eine Rolle gespielt haben könnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Verurteilte Linksextremistin: Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft für Lina E.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beugehaft für die in Sachsen verurteilte Linksextremistin Lina E. bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Freitag verkündeten Beschluss ihre Beschwerde gegen die vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden verhängte Beugehaft zur Erzwingung einer Zeugenaussage zurück.

Anhaltende Trockenheit: Rheinpegel bei Düsseldorf auf historischem Tief

Aufgrund ausbleibender Niederschläge hat der Rheinpegel bei Düsseldorf ein neues historisches Tief erreicht. Freitagfrüh lag der Pegel zwischenzeitlich nur noch bei 14 Zentimetern, wie aus den von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes veröffentlichten Daten hervorging. Der bisher niedrigste bekannte Wasserstand war 2018 mit 23 Zentimetern registriert worden.

Unter Traktor eingeklemmt: Zwölfjähriger stirbt in Nordrhein-Westfalen

Ein Zwölfjähriger ist in Nordrhein-Westfalen bei einem Traktorunfall ums Leben gekommen. Der Zwölfjährige starb am Donnerstag in einem Krankenhaus, wie die Polizei in Herford am Abend mitteilte. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauerten an. Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtete, war der Traktor am Donnerstag mit einem Anhänger und mehreren Menschen in einem Waldgebiet bei Bünde einen Abhang hinuntergefahren und umgekippt.

Sri Lanka setzt nach Unruhen in Gefängnis Soldaten ein

Nach einem gescheiterten Gefängnisausbruch hat Sri Lanka schwer bewaffnete Soldaten in seinem wichtigsten Hochsicherheitsgefängnis stationiert. Hunderte Soldaten und Polizeikommandos bewachten am Freitag das Gelände des Welikada-Gefängnisses nach Unruhen, die am Vorabend begonnen hatten. Neun Insassen wurden offiziellen Angaben zufolge dabei verletzt.

Textgröße ändern: