
Europäischer Gerichtshof urteilt über Markenschutz für "Fack Ju Göhte"

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr), ob "Fack Ju Göhte" als Wortmarke geschützt werden kann. Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2005 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.
Das EU-Markenamt EUIPO lehnte dies jedoch ab. In erster Instanz urteilte 2018 auch das Gericht der Europäischen Union, die angemeldete Marke sei zu vulgär. (Az: C-240/18)
(W.Uljanov--DTZ)