Deutsche Tageszeitung - Haftungsfragen im Skandal um mangelhafte Silikonbrustimplantate weiter ungeklärt

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Haftungsfragen im Skandal um mangelhafte Silikonbrustimplantate weiter ungeklärt


Haftungsfragen im Skandal um mangelhafte Silikonbrustimplantate weiter ungeklärt
Haftungsfragen im Skandal um mangelhafte Silikonbrustimplantate weiter ungeklärt / Foto: ©

Auch zehn Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um mangelhafte Silikonbrustimplantate des französischen Herstellers PIP bleiben Haftungsfragen in Deutschland ungeklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies am Donnerstag den Rechtsstreit um eine Schadenersatzklage gegen den TÜV Rheinland zurück an das damit befasste Berufungsgericht. In dem Fall klagt die AOK Bayern gegen den Überwachungsverein, der am Zertifizierungsverfahren für die Silikonkissen beteiligt war. (Az. VII ZR 151/18)

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Die Krankenkasse übernahm die Kosten für Operationen betroffener Frauen und verlangt nun Schadenersatz. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg blieb die Klage erfolglos. Der BGH hob das OLG-Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Nürnberg.

Das OLG muss dabei prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Haftung vorliegen. Dabei geht es vor allem um mögliche Pflichtverletzungen. Der BGH habe nicht festgestellt, dass das beklagte Unternehmen hafte, stellte der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp klar. Der Senat habe lediglich entschieden, dass eine Haftung in Betracht komme. Dafür sieht der BGH laut dem Urteil zumindest eine theoretische Rechtsgrundlage aufgrund der gesetzlichen Regelungen, die dem Schutz von Patienten dienen.

Der BGH hatte im Juni 2017 in einem ersten Fall bereits entschieden, dass der TÜV nicht haftet. Der Rechtsstreit um die Klage der AOK unterscheidet sich aber davon, weshalb neu entschieden werden muss.

Die Klage richtet sich gegen den TÜV Rheinland, weil der Überwachungsverein von 1997 bis 2010 am Zertifizierungsverfahren beteiligt war. Dies ermöglichte es dem französischen Hersteller PIP, die Produkte mit dem europäischen CE-Kennzeichen zu versehen. Dieses Verfahren ist Voraussetzung dafür, dass Medizinprodukte in Deutschland auf den Markt gebracht werden können. Dabei handelt es sich nicht um ein Qualitätssiegel.

Der Skandal um die Silikonbrustimplantate wurde im Jahr 2010 bekannt. Der französische Hersteller Poly Implants Prothèses (PIP) hatte über Jahre hunderttausende minderwertige Implantate vertrieben, die mit billigem Industriesilikon statt mit Spezialsilikon befüllt waren. Betroffenen Frauen wurde empfohlen, sich die Implantate entfernen zu lassen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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