Krankenschein gibt es ab Montag nicht mehr telefonisch
Arbeitnehmer müssen ab Montag für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Die bis Sonntag geltende Ausnahmeregelung, wonach bei leichten Atemwegsbeschwerden ein bis zu 14 Tage gültiger Krankenschein telefonisch beantragt werden kann, werde nicht verlängert, entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag.
Die Ausnahmereglung "diente angesichts der dynamischen und nicht abschätzbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie dazu, Vertragsarztpraxen ad hoc zu entlasten und die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu verringern", erläuterte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Die Dynamik der Neuinfektionen sei aber inzwischen "deutlich verlangsamt" worden. "Die Behelfsregelung kann deshalb ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte zum vorgesehenen Termin auslaufen."
"Die persönliche und unmittelbare Anamnese muss nun wieder zwingend erfolgen, um eine Krankschreibung zu erhalten", führte Hecken aus. "Das ist vor allem dann wichtig, wenn es um Erkrankungen geht, die nur durch persönliche ärztliche Untersuchung umfassend und präzise erkannt werden können."
Wer bei sich eine Infektion mit dem Coronavirus vermute, solle aber weiterhin zunächst telefonisch Kontakt zu einem Arzt aufnehmen, betonte Hecken. Dabei werde dann das weitere Vorgehen besprochen.
Der G-BA ist das zentrale Beschlussgremium in der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Hier arbeiten die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zusammen.
(W.Budayev--DTZ)