Gericht verkündet am 1. Juli Entscheidung zu Klagen nach Germanwings-Absturz
Das Landgericht Essen will am 1. Juli eine Entscheidung zu den Klagen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes vor gut fünf Jahren auf höheres Schmerzensgeld verkünden. Diesen Termin nannte die Zivilkammer am Mittwoch zum Abschluss der mündlichen Verhandlung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Klagen richten sich gegen die Lufthansa und eine Lufthansa-Flugschule in den USA, an welcher der Kopilot des Unglücksjets ausgebildet wurde.
Der vermutlich unter Depressionen leidende Kopilot soll das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten. Die Germanwings-Maschine stürzte am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf ab. Auch 72 Deutsche kamen dabei ums Leben. Viele der Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen, darunter 16 Schüler und zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See.
Gegenstand der Gerichtsverhandlung am Mittwoch war ein Gütetermin, der wie erwartet nicht zu einer Einigung führte. Anschließend hatten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur rechtlichen Erörterung des Sachverhalts. Eine Beweisaufnahme vor der Kammer war in diesem Gerichtstermin von Beginn an nicht geplant.
Der Kopilot der Germanwings-Maschine hatte seine Ausbildung an der Flugschule in den USA wegen einer schweren Depression nur mit einer eingeschränkten Genehmigung beenden können. Die Kläger werfen nun der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse im Rahmen der Ausbildung und bei der medizinischen Überwachung des Kopiloten vor.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet, die nach Auffassung der klagenden Hinterbliebenen aber zu niedrig sind.
(N.Loginovsky--DTZ)