
Bundesverwaltungsgericht prüft Regelungen für Tätowierungen bei Polizisten

Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Donnerstag (10.00 Uhr) die Regelungen zu Tätowierungen von Polizeibeamten in Bayern. Hintergrund ist die Klage eines Beamten, der sich den verzierten Schriftzug "aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen will. Er zog vor Gericht, nachdem ein entsprechender Antrag auf Genehmigung des Tattoos abgelehnt worden war. Auf dem Prüfstand steht jetzt die gesetzliche Grundlage des Landes dafür. (Az. BVerwG 2 C 13.19)
Die Polizeibehörde begründete die Ablehnung des Antrags mit einer Bekanntmachung des bayerischen Innenministeriums zum Erscheinungsbild der Polizei. Die dagegen gerichtete Klage des Polizisten blieb vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und dem Verwaltungsgerichtshof München erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht will im Revisionsverfahren klären, welche Anforderungen an gesetzliche Regelungen zum zulässigen Ausmaß von Tätowierungen bei Beamten zu stellen sind. Eine Entscheidung könnte bereits am Donnerstag fallen.
(N.Loginovsky--DTZ)