Deutsche Tageszeitung - Im Prozess um Sechsfachmord von Rot am See fordert Verteidigung Strafmilderung

Im Prozess um Sechsfachmord von Rot am See fordert Verteidigung Strafmilderung


Im Prozess um Sechsfachmord von Rot am See fordert Verteidigung Strafmilderung
Im Prozess um Sechsfachmord von Rot am See fordert Verteidigung Strafmilderung / Foto: ©

Im Fall des Sechsfachmords von Rot am See hat die Verteidigung wegen Wahnvorstellungen des angeklagten Adrian S. für diesen eine Strafmilderung gefordert. Eine Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren sei tat- und schuldangemessen, sagte Verteidiger Andreas Kugel am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Ellwangen. Außerdem solle sein Mandant vor Antritt einer Haftstrafe zur Therapie in einer Psychiatrie untergebracht werden.

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Kugel sagte, das gesamte Tatgeschehen im Januar sei von dem Gedanken des 27-Jährigen umklammert gewesen, seine Mutter zu töten. S. sei von seinem Wahn getrieben worden. Wegen der psychischen Erkrankung müsse es zugunsten von S. eine Verschiebung des Strafrahmens geben, weshalb keine lebenslange Haft verhängt werden könne.

In seinem Schlusswort entschuldigte sich S. bei seinen Angehörigen. "Ich möchte mich bei allen Betroffenen entschuldigen", sagte der geständige Todesschütze. "Es tut mir Leid. Ich bereue, was ich getan habe, ich wünschte, ich hätte es nicht getan. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen."

Zuvor hatten die Nebenkläger für S. in ihren Plädoyers die Höchststrafe gefordert. Wegen der Ermordung seiner Eltern, seiner Halbschwester, seines Halbbruders sowie eines Onkels und einer Tante bei einem Familientreffen müsse der 27-Jährige lebenslang ins Gefängnis, erklärten sie. Außerdem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und die anschließende Sicherungsverwahrung anordnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert und außerdem die Unterbringung des ehemaligen Studenten in der Psychiatrie gefordert.

Der Fall hatte im Januar bundesweit für Entsetzen gesorgt. S. soll seine Verwandten regelrecht hingerichtet haben. Als Motiv gab er an, seine Mutter habe versucht, ihn zu vergiften. Dafür konnten Gutachter allerdings keine Beweise finden.

Das Urteil des Landgerichts wird für Freitagnachmittag erwartet.

(N.Loginovsky--DTZ)

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